(Sicherheits) Anforderungen dienstlich bakfiets fahren Kinderfrau

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Hallo,

nun haben wir also unser Lastenrad mit dem wir die Kleinen zur Kita bringen und eine Kinderfrau, welche sie am Nachmittag betreut. Die Dame kann schon gut Rad fahren (ist es gewöhnt und kennt die StVo) und ich werde sie natürlich einweisen wie sich so ein Dreirad lenkt im Vergleich zu einem Zweirad.

Ich weiss daß es per StVo keine gesetzliche Helm- oder Warnwestenpflicht gibt, aber da wir die Dame eingestellt haben mache ich mir Sorgen daß wir noch weitere, dienstlich bedingte Vorsorgepflichten haben. Muss ich die Dame anweisen, beim Führen unseres Lastenrads im Rahmen der Ausübung ihrer beruflichen Pflichten einen Fahrradhelm und Warnweste zu tragen?

Danke und Gruß vom Niederrhein!
 
Ich habe, als ich mich eingelesen habe, nichts gefunden, dass das bedingt .
Ich fahre dienstlich Lastenrad. Der Arbeitgeber kann das nicht vorschreiben , da es keine gesetzliche Pflicht ist, ausser die Umstände erfordern sowieso einen Helm, wie beispielsweise auf Werksgeländen. Ich trage freiwillig Helm.

Ob der Arbeitgeber den Helm zahlt ist daher auch in seinem Ermessen.

Am Deiner Stelle würde ich den Helm empfehlen und zur Verfügung stellen bzw. einen bezahlen und das ggfs. schriftlich fixieren.
Vielleicht kann der ADFC oder VCD da auch was zu sagen.
 
Da...Wenn ein Unfall mit dem DreiRad während der Arbeitszeit passieren sollte, das ein Fall für die zuständige Berufsgenossenschaft wäre (?). würde ich schlicht da mal nachfragen, wie das ist.

:). Helmut
 
Also, ich fahre ja auch für den Betrieb mit dem Trike und Lastenrad rum.

Nachdem meine Cheffin auch meine Frau ist, war da diesbezüglich auch eine wirklich offene Kommunikation möglich.

Unser Wissenstand zu dem Thema Helmpflicht und beruflich Fahrradfahren:
Versicherungen, wie auch BG fordern den Helm nicht ein, da er nicht Pflicht ist.
Der Chef / die Cheffin (neudeutsch heißt das wahrscheinlich so was wie "Cheffende" oder so. :ROFLMAO:) kann natürlich sozusagen per Dienstanweisung den Helm verordnen. Dann ist er auf betrieblichen Fahrten Pflicht. Wie das aussieht, wenn "Arbeitende" :ROFLMAO: dann mit dem Dienstrad Privatfahrten machen, weiß ich nicht, war für uns nie interessant, weil ich dienstlich mit meinen Privatfahrzeugen unterwegs bin und es bei uns kein Dienstfahrrad gibt.
 
Interessantes Thema. Ich würde im Zweifelsfall mal bei Unternehmen nachfragen, die Erfahrung damit haben. Hier gibts ne Liste: www.rlvd.bike ;)


Wie klärt ihr die Haftungsfragen bzg. Mängeln am Fahrzeug, die dann möglicherweise zu Unfällen beitragen? (schlecht eingestellte Bremsen, Bereifung, Licht usw.)

Bei der Flotte in Berlin (Zurverfügungsstellung von Fahrzeugen) haben wir uns meines Wissens per Leihvertrag und dadurch abgesichert, dass wir kein gewerblicher Anbieter sind. Wobei das nicht direkt vergleichbar ist.
 
Das mit der Haftung wegen Fahrzeugmängeln haben wir so gelöst, dass das Fahrrad alle Reparaturen im Fachgewschäft bekommt und dort auch einmal im Jahr gewartet wird.
 
Ist die Dame wirklich angestellt, oder freiberuflich quasi als Tagesmutter/Babysitterin tätig? Glaube das ist ein entscheidender Unterschied....
 
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