RadWagon

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Prinzessin86462

Guest
Hallo
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Ich bin auf das RadWagon von RadPowerBikes gestoßen und finde preislich und auch in seiner Form wirklich toll. Allerdings bin ich einigermaßen verwirrt bezüglich der Einordnung diese "Fahrzeugs". L1e-A, soweit bin ich, darauf weisen sie auf ihrer Homepage auch hin. Ebenso darauf, dass das Rad in Deutschland angemeldet werden muss. Aber was bedeutet das jetzt genau für mich? Wo darf ich damit fahren? Darf ich Rad- und Waldwege nutzen? Mit 25 km/h Überland auf der Landstraße bin ich hier in 2 Wochen tot.

Wer kann Licht ins Dunkel bringen?

Und hat jemand von euch Erfahrungen mit diesem Rad?

Wäre die US-Variante mit 45 km/h in Deutschland zulässig?
 
L1e bedeutet, es ist ein Leichtkraftrad und folglich ein Kraftfahrzeug, also kein Fahrrad. Du darfst damit nur auf Wegen fahren, die für Krafträder freigegeben sind. Normale Radwege sind tabu.

Viele Waldwege sind dann auch ausgeschlossen.

Wo ein Auto oder ein Motorrad fahren darf, darfst auch Du fahren.
Oft sind Radwege für Mofas freigegeben, aber nicht für Leichtkrafträder.
Es besteht Helmpflicht und eine Fahrerlaubnis (Klasse AM, A1 oder höher, B, T, ) muss vorhanden sein.
 
Vielen Dank Gibt es wohl Möglichkeiten diese Einstufung zu ändern? Ich habe inzwischen noch gelesen, dass es wohl im "Gashebel" liegt. Oder liegt es an der Motorleistung?

Und in der Praxis: was passiert, wenn ich auf einem Weg erwischt werde, auf dem ich nicht fahren darf? Bei einem Unfall erlischt wohl der Versicherungsschutz, oder?
 
Es liegt schon an der Motorleistung. Alles über 250W gilt nicht mehr als Fahrrad.

Fehlt Dir der Führerschein, ist es Fahren ohne Fahrerlaubnis. Ohne Versicherungsschutz ein Kraftfahrzeug in den öffentlichen Straßenverkehr zu bringen, ist ebenfalls ein Vergehen und dann gäbe es noch die individuellen Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, wenn gesperrte Wege befahren werden.

Es droht Strafverfolgung, Führerscheinsperre, Beschlagnahme und Entzug des Fahrzeugs und zusätzlich Geldbußen.

Zumindest die notwendige Fahrerlaubnis solltest Du haben und auch die Versicherung abschließen. Dann sind die teuersten Strafen außen vor, der Rest sind reine Verkehrsvergehen.
Aber ein Unfall auf einem Rad- oder Waldweg könnte dennoch die Versicherung von ihrer Verpflichtung zur Zahlung entbinden.
Ich meine, wer mit einem PKW in einer reinen Fußgängerzone Passanten überfährt, ist auch nicht mehr versichert. :whistle:
 
Führerschein ist vorhanden und Versichern würde ich das Teil selbstverständlich auch

Wie schade, ich fand es so toll und für meine Bedürfnisse so praktisch. Und noch dazu finanziell machbar.
 
Dann mach es doch! 1699€ für ein S-Lastenbike klingt doch nach Schnapp, und für dein Fahren auf Radwegen wird sich kaum jemand groß interessieren, wenn du angepasst fährst.
 
Ich bin absolut versucht ☺️ Aber ich mache mir schon so meine Gedanken, was im Fall des Falles passieren könnte.
 
Fahren auf dem Radweg und/oder Fahren mit einem (versicherten) E-Bike ohne Kennzeichen wären allenfalls Ordnungswidrigkeiten. Und wie gesagt, wenn du der Rennleitung nicht auffällst, wird dich auch niemand anhalten.
 
Tendenziell wäre ich auch mit Kind und Gepäck unterwegs, da würde ich eher angepasst fahren ☺️ Danke
 
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