Erlaubte Transporte von Gasen (CO2, Propan) auf Lastenrad

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Hallo,

heute morgen stieg ich dann doch in mein Auto um eine CO2-Flasche bei meinem Gashändler füllen zu lassen. Ich ärgerte mich, da natürlich reines Verkehrschaos. Mit dem Lastenrad wäre ich genauso schnell gewesen, und entspannter. Habe mich aber nicht getraut, die 10kg Gaspulle auf dem Lastenrad zu transportieren, da ich mir über den rechtlichen Rahmen nicht bewusst war.

Kann mir hier jemand Auskunft geben? Darf ich bei vernünftiger Sicherung der Ladung auch eine CO2 Flasche auf dem Fahrrad transportieren? Oder bspw. Propan für den Gasgrill, ist das erlaubt?

VG
 
Ich denke grundsätzlich gilt für Autos das gleiche wie für Fahrräder hinsichtlich der Ladungssicherung (siehe §22)

Privat darfst du in begrenzten Menge Gefahrstoffe in passenden Transportbehältern und bei entsprechender Sicherung transportieren. (ich finde nix gegenteiliges) Das ganze ist abhängig vom Stoff (Säure, Treibstoff, Gas, usw)
Gewerblich als Kurier wird es kompliziert. Vor allem die Kennzeichnungspflicht sowie den Nachweis der Sachkunde, da geht es schon in den Bereich des Berufskraftfahrers (allerdings ohne Kraft)
Die Frage wie das geregelt wird, wird die Zukunft zwangsläufig bringen. Bisher sind hier noch interpretationsspielräume gegeben




STVO § 22 Ladung

(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

(2) Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4,00 m sein. Fahrzeuge, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, dürfen, wenn sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen oder Arbeitsgeräten beladen sind, samt Ladung nicht breiter als 3,00 m sein. Sind sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen beladen, dürfen sie samt Ladung höher als 4,00 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,60 m sein.

(3) Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht nach vorn über das Fahrzeug, bei Zügen über das ziehende Fahrzeug hinausragen. Im Übrigen darf der Ladungsüberstand nach vorn bis zu 50 cm über das Fahrzeug, bei Zügen bis zu 50 cm über das ziehende Fahrzeug betragen.

(4) Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,50 m hinausragen, jedoch bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu 3,00 m; die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zurückgelegten Wegstrecken werden nicht berücksichtigt. Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20,75 m sein. Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1,00 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestens

  1. eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne,
  2. ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder
  3. einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm.
Diese Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,50 m über der Fahrbahn angebracht werden. Wenn nötig (§ 17 Absatz 1), ist mindestens eine Leuchte mit rotem Licht an gleicher Stelle anzubringen, außerdem ein roter Rückstrahler nicht höher als 90 cm.

(5) Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußeren Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlussleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Absatz 1), kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,50 m über der Fahrbahn nach vorn durch eine Leuchte mit weißem, nach hinten durch eine mit rotem Licht. Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht herausragen.
 
@oodfabi: vielen Dank, ich habe heute morgen auch die STVO bemüht, aber um 7 Uhr konnte ich noch nicht klar denken, bzw. ich war mir echt unsicher ob das alles auch für Lastenräder gilt.
 
Danke für den Link zu §22 Ladung. Der sollte mal im Forum ganz oben angepinnt werden. Vielleicht auch als Warnung im Thread "Sehenswerte Transporte?". Ich habe das bisher so gehandhabt, wie bei einem Transport mit dem KFZ. festgurten, festgurten, festgurten....
Wenn ich als Schreiner mal Lack beim Händler hole, dann stelle ich den 25kg Eimer in eine alte Mörtelwanne und spanne alles mit Ratschengurten fest.
Aber auch hier gibt es vermutlich 7 Meinungen von 5 Polizisten....
 
Gefahrstoffttransport ist im ADR geregelt, nicht in der StVO. Für Privatpersonen gilt das ADR nicht, siehe Abschnitt 1.1.1.3 a ADR, wenn die Güter einzelhandelsgerecht abgepackt sind. Es gibt einzig Höchstmengen für brennbare Flüssigkeiten ( 60 l pro Behälter und 240 l pro Beförderungseinheit). Ladungssicherung ist zu beachten und der Transport auf dem Lastenrad ist warscheinlich sogar besser, weil bei Gasen eine angemessen Belüftung vorrausgesetzt wird; ist auch der Grund warum die LKWs der Flaschenlieferanten meist keine Plane haben.
 
an sich sollen die flaschen hochkannt befördert werden. Das geht natürlich beim Auto genau so wenig wie beim Rad.
Das Problem ist das die Tendenziell die Blaue Macht eher beim Rad auf n Sack geht. Plane drüber oder sowas ist wohl ne ganz gute idee.
 
Ich finde, die gebräuchlichen 5 udn 11 kG Gasflaschen lassen sich prima hochkant transportieren, Gurte vorausgesetzt. Die zigarrenförmigen, langen sind da eher ungünstig.
 
Ich finde, die gebräuchlichen 5 udn 11 kG Gasflaschen lassen sich prima hochkant transportieren, Gurte vorausgesetzt. Die zigarrenförmigen, langen sind da eher ungünstig.
die 5-11 kg propan sind auch nicht das problem. co2 (zigarrenförmig) sind die herausforderung aufm lastenbike ohne ärger von der polizei zu bekommen.
 
Aufrecht auf den Lower Decks - kriegt man das hin? Wie groß sind die Flaschen?
 
Entschuldige. Das war eine b etriebsblinde Antwort, die meine Räder, also Bakfiets Trike und Cargo und Babboe CityE im Hinterkopf hatte. Ich denke die 11 kg ist etwa kniehoch plus Kappe und 30 cm im Durchmesser? !
 
Am GSD würde ich die in die Satteltaschen stellen. Mit den Lower Decks unten drunter ist das schon eine recht solide Sache.

Meine Frage ging auch eher an @Multisaft : Wie groß sind die CO2-Flaschen?
 
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