Fahrradführerschein: Das kapiert doch eh kein Mensch

Der Autor ist Malte Hübner, ein sehr umtriebiger Hamburger Fahrradaktivist.
Ich lese seine Blogs ganz gern. Er betreibt zahlreiche fahrradaffine Websites und Weblogs.
 
OK Fetzt.
 
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Eine Diskussion über Fahrradführerscheine (die übrigens von einigen Schulen bereits vergeben werden: Schüler dürfen erst mit dem Rad zur Schule, wenn sie bei eben jeder Schule einen "Führerschein" erworben haben) ist genauso elendig, wie die Diskussion über die Helmpflicht.
Beides ist absolut unnötig und am eigentlichen Thema vorbei. Und beides würde die wirklich notwendige Nutzung des Fahrrades deutlich einschränken.
In den Nachbarländern wie DK und NL lacht man über solche Diskussionen nur. Dort wird stattdessen wirklich in den Infrastrukurausbau investiert und nicht versucht, dem Radfahrer (und auch dem Fußgänger) ein automobiles Korsett anzulegen. Aber die haben dort auch keine Ramsauers und Dobrindts als Verkehrsminister installiert.
 
Wie kann denn eine Schule über die Verkehrsmittelwahl der Schüler verfügen? Werden die führerscheinlosen Schüler wieder nach Hause geschickt, wenn Sie trotzdem mit dem Fahrrad kommen?
 
Die Schule legt so was in ihren RahmenRichtlinien fest. Die Eltern, die ihre Kinder zu dieser Schule schicken, wissen um den Führerschein und melden ihre Kinder aus freien Stücken da an und unterschreiben das... irgendwie so
 
... und zur Not wird auf Probleme mit der Haftpflicht (für das Schulgelände) verwiesen, Unfallversicherungsschutz für die Wege.
 
Nun ja, Papier ist ja bekanntlich geduldig. Mit meinem Rechtsverständnis ist das zumindest nicht vereinbar.
Auch die Unfallkasse NRW schreibt nichts von einem Verbot bzw. dem Verlust des Versicherungsschutzes, im Gegenteil kann man dort in den FAQ unter "Wann liegt ein Arbeits-/Wegeunfall vor?" lesen:

"[...] Ein Wegeunfall ist ebenfalls ein Arbeitsunfall und hat mehrere Varianten.

Die wichtigste Variante ist der tägliche Weg zur und von der Arbeit bzw. Schule. Versichert ist dabei der unmittelbare Weg. Nicht notwendig ist, dass es sich um den kürzesten Weg handelt. Auch ein etwas längerer, aber verkehrsgünstigerer, schnellerer Weg ist versichert. Es wird jedoch verlangt, dass der Weg mit der Absicht zurückgelegt wird, die Arbeitsstätte oder Schule zu erreichen bzw. nach der Arbeit direkt nach Hause zu gelangen. Umwege oder Abwege zur Erledigung privater Dinge (Tanken, Einkaufen, Besuch von Freunden) können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Der versicherte Weg beginnt in der Regel morgens an der Außenhaustür und endet an der Außentür der Arbeitsstätte bzw. Werkstor oder am Schultor bzw. Schuleingang. Für den Rückweg gilt das Gleiche.

Die Art und Weise, wie die Wege zurückgelegt werden, steht allen Versicherten frei. Sie haben also die Wahl, ob der öffentliche Nahverkehr, ein Auto, ein Fahrrad benutzt wird oder ob der Weg zu Fuß zurückgelegt wird. Notwendige Wartezeiten (Bushaltestelle, Bahnhof) sind ebenfalls Teil des versicherten Weges. [...]"


Nachtrag: Der ADFC sieht es auch so: http://www.adfc.de/files/2/110/122/Recht_Radfahrerverbot.pdf
 
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Wie kann denn eine Schule über die Verkehrsmittelwahl der Schüler verfügen? Werden die führerscheinlosen Schüler wieder nach Hause geschickt, wenn Sie trotzdem mit dem Fahrrad kommen?
Aus meiner Sicht verstößt das eklatant gegen jedes Recht. So ist es auch dem von Vollhonk verlinkten ADFC-Papier zu entnehmen.
Es gibt zum Glück keine Führerscheinpflicht für Radfahrer jedweden Alters und das ist gut so. Da kann die Schulleitung sich auf den Kopf stellen, zumal es für Schulen ganz andere Probleme gibt, als radfahrende Schüler.
Fakultatives Erlernen von radfahrerischen Fähigkeiten in der Schule ist m.E. zu begrüßen, jedoch eine dem Kraftfahrzeugführerschein nachempfundenen Pflichtveranstaltung mit Prüfung ist deutlich zu viel des Guten. Radfahren muss nicht unnötig verkompliziert und als gefährlich dargestellt werden. Was ADAC und Konsorten mit dem Radführerschein abziehen, zielt darauf, dass unter 10 Jahren am besten nicht radgefahren wird und der Radführerschein als obligatorisch, ja sogar als Voraussetzung für das Radeln dargestellt wird. Man lese und staune: https://fahrrad.bussgeldkatalog.org/fahrradpruefung/

Ein Unding, da die Eltern so noch mehr verunsichert werden. "Was passiert, wenn mein Kind die Prüfung nicht besteht? Darf es dann nicht radeln?"
Die Eltern trauen ihrem Nachwuchs inzwischen auch so immer weniger zu und bringen ihn mit dem Auto zur Schule. Warum? Weil es so viele Autos vor der Schule gibt... :confused:

Hier mal so aus Spaß die theoretische Prüfung zum Nachempfinden: http://www.gdv.de/2015/05/sind-sie-fit-fuer-den-fahrrad-fuehrerschein/
 
Ich glaube, ich werde meinen Sohn (der übrigens seit er 2,5 Jahre alt ist Rad fährt) zum sozialen Ungehorsam anstiften und ihn auffordern bei der Fahrradprüfung absichtlich durchzufallen. Mal sehen, was passiert... :D
 
Bei Frage 3 ist auch noch die Antwort falsch. Soweit ich weiß gibt es keine Radwegenutzungspflicht mehr ;P
 
Solange das entsprechende Schild dasteht ist der Radweg immer noch benutzungspflichtig, da hat sich nichts geändert. Die Antwort ist also richtig. Nur wenn der entsprechend beschilderte Radweg unbenutzbar ist, zb wenn er im Winter nicht geräumt wurde, darf man stattdessen auf der Straße fahren.

Dass viele benutzungspflichtige Radwege eine Zumutung und eigentlich nicht wirklich benutzbar sind, ist leider eine andere Geschichte.
 
Vielleicht kann mir mal jemand helfen, wie soll ich mich denn hier nun verhalten?

In der neuen C'T war heute ein netter Leserbrief; als Härtetest für autonomes Fahren sollte es erst mal mit dem Fahrrad simuliert werden. Erst wenn das fehlerfrei funktioniert sollte man 2to Blech durch die Gegend fahren lassen....
 

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Ich sach nur: Ein Radweg, der nicht zum Radfahren ausgelegt ist und zum Schieben auffordert ist kein Radweg. Dieses Zusatzzeichen 1012-32 ist ein ganz lustiges, aber oft wirkungsloses Zeichen. Etwas Licht ins Dunkel bringt diese Seite:
http://bernd.sluka.de/Radfahren/absteigen.html
Letztlich ist es doch toll, dass es dieses Zusatzzeichen gibt: Entweder ist es ungültig oder hebt die Benutzungspflicht auf. Also ab auf die Straße!
 
@Schnubu
"you make my day" der link ist wirklich nett zum lesen und zeigt die Absurditäten auf :D
 
Es gibt noch mehr solcher beknackter Regelungen. Es würde sich fast lohnen einen extra Faden dazu aufzumachen und dort Fotos von unsinnigen Verkehrspossen zu posten. Wäre mal sehr interessant. :)
 
"In den einschlägigen Foren und facebook-Gruppen herrscht der Glaube, man müsse nur endlich Fahrradsteuern, Fahrradkennzeichen und einen Fahrradführerschein einführen, dann wäre endlich Schluss mit dem Chaos auf der Straße."

Ja, sehen wir ja täglich bei den Autofahrern, daß diese Maßnahmen echt so was von voll was bringen! ;)

@Schnubu @holzwurm Bernd Sluka ist immer schön zu lesen!

Ich hätte da auch ein schönes Schild, bei dem Ihr mir jetzt gerne mal erzählen dürft, wo Ihr da fahren würdet:
IMG_20170928_165053.jpg

Also ich fahre da auf der Straße, weil der Radweg ja mit Bäumen bepflanzt ist.
 
Mmmh, zunächst ist da eindeutig eine Benutzungspflicht angezeigt. Wir sind uns alle einig, dass der o.g. Radweg durch das Pflaster und die geringe Breite für normales Radeln inakzeptabel ist. Jedoch dürfte es ggü. den Behörden schwierig werden eine Unzumutbarkeit auf Grund der Bäume herzuleiten. Ist denn die Mindestbreite für den Radweganteil von 1,50m gegeben? Das sieht mir sehr knapp aus. Wenn nicht, ist die Sache klar: unbenutzbar und ab auf die Straße.
Das Bild vermittelt nur einen kleinen Eindruck, was ist denn weiter hinten? Kommt da irgendetwas unzumutbares (geparkte Autos mit Dooring-Zone, Mülltonnen, raue Oberfläche) oder gar eine Aufhebung? Wenn ja, dann gleich ab auf die Straße, da ein ständiges Wechseln zwischen Radweg und Straße unzumutbar und gar gefährlich ist.

Ist aber interessant, wie schwierig es ist, bei vordergründig klaren Verhältnissen eine Abwägung zu treffen, weil viele Faktoren bei der Abwägung eine Rolle spielen. Das ist schon ganz schön anstrengend für einen Radfahrer, alle paar hundert Meter solch eine Abwägung zu treffen.

Letztlich muss ich auch hier wieder Sluka empfehlen. Präsziser kann man es nicht beschreiben: http://bernd.sluka.de/Radfahren/rechtlich.html
 
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