sog. Wideloader für Longtails(brauche dringend support)

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ist keine überstehende Ladung. Der Überstand darf nur 40cm betragen. Die hältst Du wohl ein. Erledigt.
Es ist wie mit Quarantäne-Anordnung, erst wenn Du es schriftlich hast, gilt sie. Hol also Dein nichtstillgelegtes und nichtbeschlagmahmtes Fahrrad wohin Du willst und: Schreib bitte eine Beschwerde, um uns MitradlerInnen vor dem Fehlverhalten dieser Mitkreatur zu bewahren.
Gruß Krischan
Hallo @Krischan,

das ist doch mal eine sehr gute und positive Aussage. vielen Dank dafür !

Ja, die 40 cm halte ich leicht ein. Zusätzlich habe ich mich heute in münchens bestem Lastenrad-Shop bei den immer netten und immer sehr hilfsbereiten Jungs ausführlich über deren Erfahrungen erkundigt.

Velocompany verkauft reihenweise Lastenräder und seit kurzem auch die Carla Cargo. Es kommt schon mal vor, dass Kunden fix und fertig bei denen vorbeischauen und berichten, dass sie von der Polizei mit dem Lastenrad aufgehalten wurden und das Weiterfahren verboten wurde.

Der Fakt, dass Lastenräder größer und breiter als normale Räder sind und trotzdem rechtskonform sind, ist leider bei einigen Polizisten immer noch nicht in der Oberstube angekommen.

Wenn Du, Krischan, mir bitte den link mit der 40 cm - Info schicken könntest, dann leite ich diesen sofort an den Sheriff weiter und dann ist die Sache für mich erledigt. Wenn die mich dann trotzdem zu einem Gutachten einbestellen, dann wird es wirklich peinlich. Beschwerde an den Obermufti geht dann raus.

Werde Euch trotzdem auf dem Laufenden halten.

L.G.
 
habe es so grob gefunden....

link:

 
Da die Polizeidienststelle, die mich so auseinander genommen haben, bisher auf meine e-mail nicht geantwortet hat, habe ich eben ein bisschen weiter recherchiert.

Hier mal kurz ein Video aus USA, welches die Sinnlosigkeit und die unverhältnismäßige Polizeipräsenz verdeutlicht. Recht viel anders habe ich mich auch nicht gefühlt. Gründe für die Aktion gegen mich gab es ja nicht, also musste man irgendwie suchen und dann wurde komplett alles am Rad und am Anhänger für nicht CE-Konform und widerrechtlich erklärt.

Nur komisch, dass meine e-mail bzgl. der Nachweise der Widerrechtlichkeit nicht beantwortet wird......:sneaky: "Zwinkersmiley"

Trotzdem nehme ich diese Aktion als Anlass, um meinen Lastenanhänger noch etwas aufzupimpen und eine Weihnachtsbeleuchtung umherzufahren. Mal sehen, ob dies dann auch Anklang bei den Herrschaften findet.

Folgendes Foto habe ich auch noch im Netz gefunden, was mich tierisch gefreut hat.

Der Kollege hat den Transport noch viel amtlicher gemacht, als ich es bisher machte (wobei mein heftigster Transport eine große Sofalandschaft war und einmal ein Klavier).

Cool ist, dass im Begleittext des Fotos stand: "Der Radfahrer machte gerade im Stadtgebiet einen Wohnungsumzug und hatte hinter seinem Rad einen vollgepackten Anhänger mit einem Schrank und weiteren Sachen gespannt. Da an dem Fahrradanhänger nichts zu bemängeln war, durfte er seinem Umzug fortsetzen, zumal er noch etliche Fahrten für den gesamten Hausrat vor sich hatte."

Ich zieh die G´schicht nun komplett durch und will, dass die ruhig das besagte Gutachten durchziehen. Dann habe ich am Ende alles Schwarz auf Weiss und kann mit dem Zettel in der Alukiste entspannt alle weiteren Polizeiaktionen mit einem Lächeln begegnen......

to be continued........


 

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An alle Cargofetischisten,

die heftige und massiv unverhältnismäßige Polizeiaktion hat nun eine komische und unerwartete Wendung genommen. Auf meine schriftlichen Darlegungen was Cargotransport auf Fahrrädern mit/ohne Lastenanhänger überhaupt ist, mit reichlich links und Fotodarstellungen wurde nun geantwortet.

Der Ton war nun deutlich weniger aggressiv und eher sachlich und es wurde auch deutlich zurückgerudert.

Es hiess auf einmal nur, dass man ja gar nicht daran gezweifelt hätte, das das Lastenrad mir nicht gehören würde und dass der Umbau auf Pedelec illegal sei. Die Aufforderung des Einreichens des Kaufbeleges ist somit auch obsolet.

Vielmehr ginge es bei der Kontrolle eigentlich nur um meine Sicherheit und die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer und das selbst angefertige Wideloader-Sideboard (welches übrigens deutlich unter der 40 cm - Grenze ist und sogar noch vorne mit hartem Gummi als Aufprallschutz gesichert ist).

Dies wurde mit dem § 30 der StVZO Abs. 1 untermalt:
§30 StVZO:

(1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass
ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,

die Insassen insbesondere bei Unfällen vor Verletzungen möglichst geschützt sind und das Ausmaß und die Folgen von Verletzungen möglichst gering bleiben.

§ 30c StVZO:
(1) Am Umriss der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, dass sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden.



Es würde aufgrund der scharfen Kanten eine Gefährdung für Fussgänger bestehen. Damit ist vor allem das Wideloader-Siderack gemeint (welches aber keine scharfen Kanten hat, da mit Gummiband geschützt und die Cargo-Holzplatte auf dem Lastenanhänger, welche an den Ecken nicht rund geformt ist.

Zeigt mir bitte einen serienmäßigen Lastenanhänger, der diese nun gestellten Voraussetzungen erfüllt !

Sei es ein Hinterher, ein BikesAtWork-Anhänger (meiner), ein busybike-Anhänger, ein Roland, ein Surly, ein Donkey-Trailer, ein Convoy Biketrailer, eine Carla-Cargo usw. etc.

Komplett alle auf dem Markt befindlichen und zugelassenen Radanhänger haben eckige Kanten und keinen expliziten Kantenschutz. Dies gilt zudem auch für so gut wie alle Cargobikes. Wenn man damit einen Fussgänger überfährt, dann wird dieser zuerst von der Cargobox (Longjohn) oder vom Vorderreifen (Longtail) erwischt.

Das was die Herrschaften verlangen ist definitiv realitätsfern und reine Schikane. Dann müsste man das ganze Leben verbieten, denn rein ALLES ist auf irgend eine Weise bei falscher Anwendung gefährlich. So z.B. auch alle Autos, wenn man damit Fussgänger überfährt.

Diese Aussage war nun lediglich eine Schutzbehauptung für die aus dem Ruder gelaufene und widerrechtliche Kontrolle, bei der ich vor der gesamten Nachbarschaft wie ein Schwerverbrecher vorgeführt wurde und 5 bewaffnete und in kugelsicheren Westen agierende Polizeibeamte mich auseinander nahmen und kein einzig gutes Haar am Rad und am Anhänger liessen.

All die aufgezählten No-Go´s waren auf einmal vom Tisch und lediglich das Wideloader-Brett und das Cargobrett auf dem Anhänger wurden irgendwie so wischi waschi und ungenau bemängelt.


Naja, ich habe nun auf diese Punkte wie auf eine Facharbeit geantwortet und weitere Fotos aus der Realität beigefügt. Jetzt werde ich die bekanntesten Radanhänger - Hersteller anschreiben und bzgl. deren StVZO-Konformität ausfragen.

Bin schon gespannt...

Ach ja, das angedrohte Sachverständigen - Gutachten ist wohl nun auch vom Tisch.


Was ist eure werte Meinung zu diesem Causa und wie würdet Ihr evtl. vorsorgen, falls es Euch ähnlich treffen sollte?

Man kann ja leider jederzeit mit einer unverhältnismäßigen Polizeischikane rechnen, bei der Amtsmissbrauch stattfindet und darauf sollten wir Cargoleute doch irgendwie gut vorbereitet sein......

Hoffe auf viele und hilfreiche Antworten.

L.G. Cargomaniac

P.S. ich werde nun freiwillig den Hänger sicherheitstechnisch aufpimpen, abfotografieren und dann will ich ein amtliches Gutachten von den Herrschaften haben. Wer bestellt soll auch liefern.....
 
Zum Thema Schikane: Auf den Bildern deines Fahrzeugs meine ich auch Bauwägen / einen Wagenplatz erkennen zu können.
Könnte das vielleicht eher der Grund für die Probleme sein?
 
Interessante Diskussion!

Hier wird deutlich, dass der Gesetzgeber endlich klare Richtlinien vorgeben sollte. Dafür können wir uns alle einsetzen!

Ich würde gerne etwas zur Versachlichung beitragen:

Das Fahrrad ist laut STVG immernoch ein Fahrrad, wenn es 25kmh fährt, also ich denke nicht, dass es hier Probleme gibt.

Bei einem Selbstbau ist es den Beamten jedoch nicht möglich zu erkennen, ob der Motor den Richtlinien entspricht.

Einen 250W Aufkleber kann da jeder ranpappen und die Chinesen halten sich auch nicht immer an alles.

Deswegen stehen für die Jungs und Mädels folgende Verstöße im Raum:
-Fahren ohne Fahrerlaubnis (evtl. Motorradführerschein benötigt)
-Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz
-Verstoß gegen das KraftStG (Steuer)

Das sind schonmal drei Straftaten.

Dazu kommt eine eventuelle Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, weil ein starker Motor z.B. nicht durch entsprechende Bremsen ausgeglichen wurde. Bei einem Kraftfahrzeug führt das zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.

Die Untersagung der Weiterfahrt ist eine ganz normale Bayerische PAG Maßnahme, um eben diese mögliche Gefährdung bis zur Feststellung durch einen Gutachter zu unterbinden.

Ich hoffe ich konnte ein bisschen Verständnis aufbringen, möchte aber nicht abstreiten, dass hier riesiger Regelungs- und Schulungsbedarf besteht.

LG
 
Komplett alle auf dem Markt befindlichen und zugelassenen Radanhänger haben eckige Kanten und keinen expliziten Kantenschutz. Dies gilt zudem auch für so gut wie alle Cargobikes. Wenn man damit einen Fussgänger überfährt, dann wird dieser zuerst von der Cargobox (Longjohn) oder vom Vorderreifen (Longtail) erwischt.
Viele Lastenanhänger haben einen Rohrrahmen, und die Bordwände oder Aufbau innerhalb der Räder. Es gibt aber auch etliche Beispiele, wo die Ladefläche kantig ist, und vorsteht, ohne weiteren Schutz, etwa ein chike, oder das Omnium mit seinen vorausstehenden Hörnern. Daher würde ich mir da keine Sorgen machen, und der Polizei nur ein paar zugelassene Modelle benennen, bei denen es nicht anders ist, und eine ähnliche vermutbare Gefahrensituation herrscht.
Zumindest weiß du jetzt schon mal, welche Paragraphen im Spiel sind, und was genau beanstandet wird.

Der große Wurf kommt da sowieso nicht raus, und eine Entschuldigung der Polizei wird wohl die Folge sein .....
- schade um die verschwendeten Ressourcen, wenn man bedenkt, was es sonst noch Alles für die Polizei zu tun gäbe.


Deswegen stehen für die Jungs und Mädels folgende Verstöße im Raum:
-Fahren ohne Fahrerlaubnis (evtl. Motorradführerschein benötigt)
-Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz
-Verstoß gegen das KraftStG (Steuer)
das kann ich demnach nicht erkennen ...
All die aufgezählten No-Go´s waren auf einmal vom Tisch und lediglich das Wideloader-Brett und das Cargobrett auf dem Anhänger wurden irgendwie so wischi waschi und ungenau bemängelt.
§ 30c StVZO:
(1) Am Umriss der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, dass sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden.

Es würde aufgrund der scharfen Kanten eine Gefährdung für Fussgänger bestehen. Damit ist vor allem das Wideloader-Siderack gemeint (welches aber keine scharfen Kanten hat, da mit Gummiband geschützt und die Cargo-Holzplatte auf dem Lastenanhänger, welche an den Ecken nicht rund geformt ist.
...
- zeig doch einmal ein Bild von dem Wideloader-Siderack
- was sagt denn beispielsweise die Polizei dazu, wenn du eine Spanplatte geladen hättest, die rundum 10 cm übersteht? - die muss man doch auch nicht separat kennzeichnen, hat aber vorstehende Kanten und keine Rundungen?

lg ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gibt aber auch etliche Beispiele, wo die Ladefläche kantig ist, und vorsteht, ohne weiteren Schutz, etwa ein chike, oder das Omnium mit seinen vorausstehenden Hörnern. Daher würde ich mir da keine Sorgen machen, und der Polizei nur ein paar zugelassene Modelle benennen, bei denen es nicht anders ist, und eine ähnliche vermutbare Gefahrensituation herrscht.
Gibt es für die Fahrräder überhaupt so etwas wie ein Bundesamt das die Modelle zulassen muss? Oder müssen einfach nur die Hersteller sich selbst bescheinigen dass alle Vorschriften eingehalten werden? Und dann ist noch die Frage was überhaupt alles relevant ist für solch eine Typabnahme. Die aktuelle Euronorm für Cargo bikes wurde soweit ich weiß zum Beispiel noch gar nicht in deutsche Gesetze übernommen (korrigiert mich bitte wenn ich da falsch liege).
 
Gibt es für die Fahrräder überhaupt so etwas wie ein Bundesamt das die Modelle zulassen muss?
Keine Ahnung, aber ich denke, Hersteller fertigen so, dass die Produkte gesetzeskonform sind, also der StVZO entsprechen.
Zitat:
"Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 16 Grundregel der Zulassung

(1) Zum Verkehr auf öffentlichen Straßen sind alle Fahrzeuge zugelassen, die den Vorschriften dieser Verordnung und der Straßenverkehrs-Ordnung entsprechen, soweit nicht für die Zulassung einzelner Fahrzeugarten ein Erlaubnisverfahren vorgeschrieben ist. "
- es wäre ja peinlich, wenn sie nacheinander aus dem Verkehr gezogen würden, und nachfolgend wäre es evtl. geschäftlicher Ruin.

Insgesamt scheint da eine große gesetzliche Lücke zu herrschen, was Lastenräder und Fahrradanhänger betrifft. Klare Regeln und Vorschriften würden da Missverständnisse ausräumen, und für eindeutige Verhältnisse sorgen, und man wäre einer Willkür durch Ordnungsbeamte nicht ausgeliefert. Andererseits wären aber sicherlich so manche Transportlösungen nicht mehr zulässig, wo sich heute noch keiner drum kümmert.
Alleine schon aus haftungsrechtlicher Sicht aber wären klare Verhältnisse wünschenswert, denn so steht man mit seiner Anhängerlast bereits mit einem Fuß hinter Gittern .... - hätte man in diesem Falle mit dem Anhänger einen Fußgänger angefahren, was wäre wenn? Ich habe noch keinen eindeutigen Gesetzestext dazu gefunden.

lg ...
 
Da sich hier ja doch einige Rechtsauskenner aufhalten, meine Frage:

Bin ich berechtigt eine solche Polizeikontrolle per Video aufzuzeichnen, oder können die anwesenden Polizisten mir dies untersagen?
Bitte nur fundierte Kenntnisse, keine Mutmaßungen... ;)
 
Vielen Dank für eure rege Teilnahme - ich bin gerade unterwegs und werde später ausführlicher und gezielter antworten.

V.G. Cargomaniac
 
@sofad
Bildaufnahmen sind generell zulässig, wenn sie nicht eine Person in den Fokus stellen. Wenn du zum Beispiel ein Foto von der ganzen Straßensituation machst und es sind zufällig ganz klein Polizisten drauf, dann ist das ok.

Generell untersagt sind Tonaufnahmen und eben Aufnahmen, die jemanden in den Fokus stellen.

Dasselbe gilt übrigens auch für den Privatmann. Einzig und allein erlaubt sind Aufnahmen bei Straftaten! Eine Ordnungswidrigkeit reicht dafür nicht aus. Das ist und bleibt Aufgabe der zuständigen Verfolgungsbehörde

Aufnahmegeräte können im Zweifelsfall sichergestellt bzw. beschlagnahmt werden.

Viele Polizisten tragen mittlerweile die gelbe Bodycam. Wenn man sich ungerecht behandelt fühlt, kann man ja freundlich fragen, ob der Beamte sie aktivieren würde. Das muss er allerdings nicht und werden auch die wenigsten machen, aber es ist die einzige Möglichkeit, dass eine Maßnahme legal gefilmt wird.

Wenn es um Rechtstheorie geht aber immer einen Anwalt fragen.
Die sind auf dem aktuellen Stand, kennen sich oft besser mit der tiefen Materie aus und vor allem: Polizisten dürfen keine Rechtsberatung geben.

Außerdem finde ich:
Die Polizei ist nicht unser Feind. Sie setzen die Regeln durch, die uns Radler schützen. Parken auf Gehweg, Gefährdung etc.
Wenn jemanden die Regeln stören, dann soll er sich bitte politisch betätigen, um diese Regeln zu verbessern. Falsche Maßnahmen zu unterstellen, sich zu sperren oder gar ein Feindbild zu entwickeln, hilft einer starken Demokratie wie Deutschland auf keinen Fall weiter.
 
Die Kante Deiner Seitenbretter sind aus Blech (?) und vll 3mm dünn, wenn ich das richtig sehe.
Wenn Du damit vor ein Menschenbein fährst, dass vor einem Holzpfahl steht, (Blumenbeet, Fußgänger) wird Dein Heizungsdämmungsschaumrohr vom Blech zerschnitten und das Bein ebenso.
Das ist bei allen Anhängern anders, dort sind abgekantete Flächen oder stumpfe (!) Kanten verbaut.
Bei dem Bild vom Omnium, dass @Gandalph eingestellt hat, kann (!) das Rohr stumpf genug sein, um nicht zu Stichverletzungen zu führen, ich persönlich würde das so nicht benutzen wollen und den Überstand absägen und verschließen.
Gruß Krischan
 
....Insgesamt scheint da eine große gesetzliche Lücke zu herrschen...
... und darüber, daß GsD noch nicht jeder f... in diesem unserem lande geregelt ist, sollten wir froh sein. Aber wie die bevormundungsbegeisterung auf basis der im besten deutschland, in dem wir je lebten, so beliebten panikmache (nachfolgendes zitat) seit 16 monaten zeigt, bin ich dafür wohl im falschen land ... (bzw., soweit es die letzten 16 monate betrifft, mit wenigen löblichen ausnahmen nicht nur im falschen land, sondern auf dem falschen planeten)
...steht man mit seiner Anhängerlast bereits mit einem Fuß hinter Gittern ....
 
@sofad
Bildaufnahmen sind generell zulässig, wenn sie nicht eine Person in den Fokus stellen. Wenn du zum Beispiel ein Foto von der ganzen Straßensituation machst und es sind zufällig ganz klein Polizisten drauf, dann ist das ok.

Generell untersagt sind Tonaufnahmen und eben Aufnahmen, die jemanden in den Fokus stellen.

Dasselbe gilt übrigens auch für den Privatmann. Einzig und allein erlaubt sind Aufnahmen bei Straftaten! Eine Ordnungswidrigkeit reicht dafür nicht aus. Das ist und bleibt Aufgabe der zuständigen Verfolgungsbehörde

Aufnahmegeräte können im Zweifelsfall sichergestellt bzw. beschlagnahmt werden.

Viele Polizisten tragen mittlerweile die gelbe Bodycam. Wenn man sich ungerecht behandelt fühlt, kann man ja freundlich fragen, ob der Beamte sie aktivieren würde. Das muss er allerdings nicht und werden auch die wenigsten machen, aber es ist die einzige Möglichkeit, dass eine Maßnahme legal gefilmt wird.

Wenn es um Rechtstheorie geht aber immer einen Anwalt fragen.
Die sind auf dem aktuellen Stand, kennen sich oft besser mit der tiefen Materie aus und vor allem: Polizisten dürfen keine Rechtsberatung geben.

Außerdem finde ich:
Die Polizei ist nicht unser Feind. Sie setzen die Regeln durch, die uns Radler schützen. Parken auf Gehweg, Gefährdung etc.
Wenn jemanden die Regeln stören, dann soll er sich bitte politisch betätigen, um diese Regeln zu verbessern. Falsche Maßnahmen zu unterstellen, sich zu sperren oder gar ein Feindbild zu entwickeln, hilft einer starken Demokratie wie Deutschland auf keinen Fall weiter.
Ist zwar ziemlich OT, aber ich reagiere da einmal drauf:

Die Polizei und insbesondere die einzelnen Polizisten sind nicht unser Feind - korrekt.

Solange aber - im Gegensatz zu den meisten europäischen Ländern - keine Kennzeichnungspflicht (Dienstnummer) von Polizisten besteht, begegnet mir der Beamte nicht auf Augenhöhe. Er verdient meinen Respekt, weil er Teil der Exekutive ist. Ich als Bürger verdiene den Respekt des Beamten, gerade weil ich das Gewaltmonopol an den Staat, vertreten durch eben diesen Polizisten, abgetreten habe.

@gruen: Du schreibst, dass wohl die wenigsten Beamten ihre Bodycam einschalten würden, selbst wenn man sie freundlich darum bittet. Wie ist das noch einmal mit dem Respekt?

Das wäre der Moment, in dem ich meine Kamera anmachen würde und den Beamten freundlich darauf hinweise.
 
...Bin ich berechtigt eine solche Polizeikontrolle per Video aufzuzeichnen, oder können die anwesenden Polizisten mir dies untersagen?
Bitte nur fundierte Kenntnisse, keine Mutmaßungen... ;)
In einem anderen forum wurde dazu geschrieben -- wobei ich leider nicht mehr weiß, ob von einem rechtskundigen oder nicht --, daß man polizeikontrollen/-einsätze filmen dürfe, solange man die aufnahmen nicht öffentlich mache (also zB nicht ins www stelle). Filmen würde allerdings wohl zwangsläufig auch eine tonaufnahme mit beinhalten ... (filme extrem selten mit dem handy, k.A., ob man da die "tonspur" ausschalten könnte)
 
Hallo @Krischan - stimmt fast,
Wideloader ist aus einer D-Bondplatte und ca 7mm dick.

Vorne sind die Kanten entschärft und mit gummi und dem Schaumschutz umlegt.

Ich weiss, dass man es besser machen kann, aber was nutzt ein Kantenschutz wenn das Transportgut nach vorne und hinten raushängt, wie es ja bei vielen Lastentransporten ausser Kindertransport bei Longtails der Fall ist.
Ich verstehe den Grundgedanken sehr wohl, aber dann wäre theoretisch fast jeder grössere Lastentransport ohnehin verboten und wir müssten an sich das Thema Lastenrad und Lastenanhänger/ Kinderanhänger komplett neu überdenken.

Wie verhält es sich dann mit Fussgängern, die einen beladenen Leiterwagen/Strandkarre oder Kinderanhänger schieben.

Auch diese überqueren im besten Fall Radwege. Im oft üblichen Fall trotten sie sehr oft lange auf den Radwegen- Kindertrolleys sogar oft nebebeinander. Da möchte auch keiner gerne dagegenfahren.

Wann ist ein Transport rechtlich 100 % korrekt und komplett sicher und wann kann man jemanden mit Fantasie ein Problem daraus drehen?

Wenn dies rechtlich anscheinend noch so eine Grauzone ist, dann wundert mich diese heftige Polizeiaktion, bei dieser NIEMAND mir klare Ansagen machen konnte, sondern nur gemutmaßt wurde.
 
Ich wollte den OT nicht befeuern, sorry.

Solange sich Menschen immer menschlich begegnen, ist für mich alles in Ordnung.
Auch Polizeibeamte müssen Respekt entgegenbringen, genau so wie der Bürger.

Soweit ich das in Bayern kenne, nennt ein Polizist seinen Namen und seine Dienststelle.

Ich hoffe der Themenstarter kommt ohne Probleme aus der Sache raus und muss keine Kosten tragen, weil an seinem Rad ja nach eigenen Angaben alles vorschriftsmäßig war.
Über einen Abschlussbericht zum diskutieren würde ich mich freuen.
 
In einem anderen forum wurde dazu geschrieben -- wobei ich leider nicht mehr weiß, ob von einem rechtskundigen oder nicht --, daß man polizeikontrollen/-einsätze filmen dürfe, solange man die aufnahmen nicht öffentlich mache (also zB nicht ins www stelle). Filmen würde allerdings wohl zwangsläufig auch eine tonaufnahme mit beinhalten ... (filme extrem selten mit dem handy, k.A., ob man da die "tonspur" ausschalten könnte)
Ich habe gelesen, dass auch Polizisten das Recht am Bild/Ton haben, und sie daher nicht gefilmt/fotografiert werden dürfen. Seltene Ausnahme wäre Willkür usw., und wenn dadurch öffentliches Interesse ins Spiel kommt ... - aber da liegt schon wieder der "Hase im Pfeffer begraben" .... - was zu beweisen wäre.
Kein Problem ist es, wenn ein Polizist nur nebensächlich am Bild ist - z.B. Foto/Video vom Jahrmarktsumzug etc., wie bei anderen Personen auch.

@gruen
... - da kann man ja direkt froh sein, dass sich nicht alle an die Regeln halten, sonst wäre der Hergang des Todes des Afroamerikaners George Floyd gar nicht erst ans Licht gekommen.
Für mich besteht in diesem Hinblick ein öffentliches Interesse an der Arbeit der Polizei, und nicht der Vorrang ihres persönlichen Datenschutzes/Bild/Tonrechte - den haben ja Politiker, Künstler, Sportler usw. - Persönlichkeiten des öffentlichen Interesses, auch nicht.
Da sie für die Gesellschaft arbeiten, und von ihr/uns bezahlt werden, sehe ich durchaus ein öffentliches Interesse, wie da gearbeitet und gehandelt wird. Aber da gibt es ja schon Rechtssprechungen - das will man nicht, und die gelben Kameras baumeln auch nur rum, um zu verstauben.
Das angeführte Beispiel verdeutlicht doch, wie sinnlos man Einsatzkräfte einsetzt ... - 5 Mann mit schwerer Bewaffnung bei einem Bagatellvorfall um Bußgeld. Andererseits wird gejammert, wegen Personalknappheit und Aufgabenfülle. Da dreht sich einem doch der Magen um.

Wahrscheinlich wäre durch erlaubtes Filmen der Umgang und die Verhaltensweisen der Polizei überlegter, und angemessener, denn dann wären sie ja im jetzt unerlaubtem, direktem Blickfeld.

lg ....
 
Da sich hier ja doch einige Rechtsauskenner aufhalten, meine Frage:

Bin ich berechtigt eine solche Polizeikontrolle per Video aufzuzeichnen, oder können die anwesenden Polizisten mir dies untersagen?
Bitte nur fundierte Kenntnisse, keine Mutmaßungen... ;)
Ich wollte die Situation, bei der der eine Polizist sich ziemlich als Aggressor hervorgetan hatte, nicht weiter eskalieren lassen. Bin ruhig geblieben und habe mir gedacht:" I fuck you with a smile.. "

Deswegen habe ich dann nicht das Handy rausgeholt und gefilmt. Rechtlich hätte ich dies dürfen, da die Polizei im Einsatz war und nicht als Privatpersonen unterwegs waren. Wenn man Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Aktion hat, dann kann man auch dem Polizisten darauf hinweisen, dass er seine Bodycam anschalten soll. Einer der Muskelmänner hatte eine Bodycam an der Schulter.

Mich wunderte nur, dass die Herren Fotos von mir angefertigt haben. War ja fast wie bei einer polizeilichen Gegenüberstellung. Rechtlich aufgeklärt wurde ich übrigens nicht.

@gruen
Naja, so richtig als Freund sind die Herrschaften aber auch nicht aufgetreten. Schau Dir den youtube clip aus Florida an, den ich eingestellt habe.


@apfelsine1209
wir sind eh seelenverwandt und ich stimme Dir bei allem bisher gesagtem (nicht nur zu diesem Thema) komplett zu....

Da war kein großer Unterschied dabei. Wie würdest Du Dich in so einer Situation fühlen?


@FakeElvis,

korrekt. Ja, ich gebe ab und zu Sachen dem Umsonst - Laden ab, den die Leute vom Wagendorf OLGA in München verwalten. Dort ist auch ein Foodsharing-Punkt mit Kühlschrank, wo ich gerettete Lebensmittel abgebe. Mehr ist mit mir dort aber nicht los, da ich kein Autofreak bin und auch nicht am Schrauben an alten LKW´s interessiert bin. Klar kann man mir als Barfußläufer, Langhaariger und Autoverweigerer ein linkes Gedankengut unterstellen, aber schaut euch doch mittlerweile die langen Bärte vieler Polizeibeamten an. Da unterstelle ich auch nicht jedem sofort eine Nähe zur IS. Leben und leben lassen. Das ist meine Devise.

@gruen
habe den Herrschaften sofort angeboten, doch das Rad vor Ort zu testen. Dann können sie sofort sehen, dass da nichts gepimpt oder frisiert ist und alles seine Richtigkeit hat. Wurde aber abgelehnt. Sollte Gutachter klären.
Auf einmal ist aber das besagte Gutachten wieder vom Tisch.

Wenn jemand von Euch in der nächsten Zeit mal wieder in seinem Radladen des Vertrauens sein sollte, dann wäre es cool, wenn ihr mit dem netten Verkäufer ein bisschen über das Thema legaler Lastentransport quatschen könntet. Die sind doch eigentlich an der Quelle und bekommen regelmäßige Schulungen und sind auf den Hersteller-Messen.

Ich werde dies auch gleich machen, wenn ich wieder zuhause bin. Lange ist es nimma für die Eurobike. Da werde ich das Thema wieder hervorholen.....

L.G. und freue mich über weitere sinnvolle Diskussion

Cargomaniac
 
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