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- Tern Cargo Node, Bikes At Work-Radanhänger + BOB-Trailer, kein Auto
Liebe Community,
Ich hatte heute ein sehr seltsames Aufeinandertreffen mit einer Polizeikontrolle, die mein Lastenrad überprüfen wollten.
Wie ihr wisst, habe ich das Tern Cargo Node und hinten auf der Cargofläche die abschließbare Alubox sowie an beiden unteren Seiten ab und zu sog. Wideloader angebracht.
Ich weiss nicht genau, was die Kontrollettis so erzürnt hatte, aber es war anscheinend das ganze Lastenrad als auch meinen Radanhänger an sich.
Mir kam vor, dass das Thema Mobilitätswende und die seit Jahren erhältlichen Lastenräder oder auch Lastenanhänger bis heute bei den Herren noch nie irgendwie die erste Bildungsstufe erreicht haben.
An sich waren die beiden erstgerufenen Sheriffs ganz nett. Die 3. Kollegin sprach gar kein Wort. Aber dann wurde noch eine Sondertruppe herbeigerufen und deren Zugführer war gleich von Anfang an auf 180 und akzeptierte an dem Rad rein gar nichts. Er unterstellte mir, selbst den Pedelec- Umbau und dies noch illegal angebracht zu haben, dann war ihm der Wideloader nicht legal. Er machte Abmessungen vor und dies alles wurde per Foto dokumentiert. Es wurden auch Fotos von mir (ohne Maske) angefertigt.
Der Cheffe ging so ab, als hätte ich ein selbst geschweisstes verkehrsuntaugliches Lastenrad auf 55 Sachen getunt und hätte damit jemanden todgefahren. Aber der lahme Hobel riegelt sofort bei 25 heftig ab und man kommt nur mit max. Kraftanstrengung auf über 25 Sachen. Selbst beim Bergabfahren bremst der Bafang - Motor enorm und nimmt mir den sonst möglichen Schwung.
Naja, die wollen nun das Rad zu einem Gutachter schicken und verboten mir vehement die Weiterfahrt.
Ich habe nun einem Sachbearbeiter alle infos und Angaben über das zulässige Gesamtgewicht, die Maße, den Verwendungszweck, die Werbeinfos etc. pp. geschickt, damit jedenfalls dieser sich etwas abkühlen kann.
Es wird aber bestimmt bald die Frage kommen, ob der von mir aus einer D-Bond- Platte zurechtgeschnittene Wideloader überhaupt zulässig ist. Vorne habe ich sogar noch als Schutz dickes Gummi angebracht, falls mal wieder ein Handy-Zombie quer über den Radweg ins Rad reinläuft oder ein sturzbesoffener Teeny mit einem Wegebier in der Hand (leider schon passiert).
Nun die Frage an die Community oder speziell auch an @stan, der auf dem rechtlichen Gebiet so super fit ist:
Sind Euch irgendwelche gesetzliche Bestimmungen bekannt, wie weit die Wideloader seitlich herausragen dürfen und ab wann ein Lastenanhänger auflaufgebremst bzw. überhaupt mit Bremsen zu versehen zu sein hat, oder welche harten Bestimmungen allgemein und aktuell über Radanhänger vorherrschen?
Ich habe mir nochmal u.a. "Hinterher" und andere legal erhältlichen Radanhänger genauer angeschaut. Wenn man auf Krawall gebürstet ist, dann kann man echt über jeden Gegenstand einen Nachteil sich zusammenreimen. Ich brauche aber leider nun handfeste Daten und infos, um diese sinnfreie Aktion sofort im Keim ersticken zu können.
Für jeden Tipp bin ich super dankbar und halte Euch natürlich auf dem Laufenden.
L.G. vom Cargomaniac
Ich hatte heute ein sehr seltsames Aufeinandertreffen mit einer Polizeikontrolle, die mein Lastenrad überprüfen wollten.
Wie ihr wisst, habe ich das Tern Cargo Node und hinten auf der Cargofläche die abschließbare Alubox sowie an beiden unteren Seiten ab und zu sog. Wideloader angebracht.
Ich weiss nicht genau, was die Kontrollettis so erzürnt hatte, aber es war anscheinend das ganze Lastenrad als auch meinen Radanhänger an sich.
Mir kam vor, dass das Thema Mobilitätswende und die seit Jahren erhältlichen Lastenräder oder auch Lastenanhänger bis heute bei den Herren noch nie irgendwie die erste Bildungsstufe erreicht haben.
An sich waren die beiden erstgerufenen Sheriffs ganz nett. Die 3. Kollegin sprach gar kein Wort. Aber dann wurde noch eine Sondertruppe herbeigerufen und deren Zugführer war gleich von Anfang an auf 180 und akzeptierte an dem Rad rein gar nichts. Er unterstellte mir, selbst den Pedelec- Umbau und dies noch illegal angebracht zu haben, dann war ihm der Wideloader nicht legal. Er machte Abmessungen vor und dies alles wurde per Foto dokumentiert. Es wurden auch Fotos von mir (ohne Maske) angefertigt.
Der Cheffe ging so ab, als hätte ich ein selbst geschweisstes verkehrsuntaugliches Lastenrad auf 55 Sachen getunt und hätte damit jemanden todgefahren. Aber der lahme Hobel riegelt sofort bei 25 heftig ab und man kommt nur mit max. Kraftanstrengung auf über 25 Sachen. Selbst beim Bergabfahren bremst der Bafang - Motor enorm und nimmt mir den sonst möglichen Schwung.
Naja, die wollen nun das Rad zu einem Gutachter schicken und verboten mir vehement die Weiterfahrt.
Ich habe nun einem Sachbearbeiter alle infos und Angaben über das zulässige Gesamtgewicht, die Maße, den Verwendungszweck, die Werbeinfos etc. pp. geschickt, damit jedenfalls dieser sich etwas abkühlen kann.
Es wird aber bestimmt bald die Frage kommen, ob der von mir aus einer D-Bond- Platte zurechtgeschnittene Wideloader überhaupt zulässig ist. Vorne habe ich sogar noch als Schutz dickes Gummi angebracht, falls mal wieder ein Handy-Zombie quer über den Radweg ins Rad reinläuft oder ein sturzbesoffener Teeny mit einem Wegebier in der Hand (leider schon passiert).
Nun die Frage an die Community oder speziell auch an @stan, der auf dem rechtlichen Gebiet so super fit ist:
Sind Euch irgendwelche gesetzliche Bestimmungen bekannt, wie weit die Wideloader seitlich herausragen dürfen und ab wann ein Lastenanhänger auflaufgebremst bzw. überhaupt mit Bremsen zu versehen zu sein hat, oder welche harten Bestimmungen allgemein und aktuell über Radanhänger vorherrschen?
Ich habe mir nochmal u.a. "Hinterher" und andere legal erhältlichen Radanhänger genauer angeschaut. Wenn man auf Krawall gebürstet ist, dann kann man echt über jeden Gegenstand einen Nachteil sich zusammenreimen. Ich brauche aber leider nun handfeste Daten und infos, um diese sinnfreie Aktion sofort im Keim ersticken zu können.
Für jeden Tipp bin ich super dankbar und halte Euch natürlich auf dem Laufenden.
L.G. vom Cargomaniac