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Das wird immer wieder behauptet, aber nie belegt. Hast Du da eine Quelle?
Dann wäre ein PKW auf dem Fußweg ja auch ohne Versicherung unterwegs - eher nicht.
Du verstößt mit dem Fahren auf dem Radweg gegen die STVO und somit gegen die Vertragsbedingungen der Haftpflichtversicherung. Somit hast Du, (so ziemlich) egal was passiert, mindestens eine Mitschuld.
Sollte sich ein Auto auf dem Fussweg bewegen, würde ich das gleiche erwarten. Ebenso im Fall, dass das Auto auf dem Fussweg geparkt ist und Dritte es beschädigt haben.