Baubericht meines Fahrradwohnwagens (in Anlehnung an Rene Kreher)

Jetzt mal ganz doof gefragt? Decathlon bietet ein neues Dachzelt zum Aufpusten an. Wenn man einen Anhänger mit ausklappbarer Plattform baut, könnte man das vielleicht gut nutzen? So wie es aussieht, liegt das Zelt nur an den Seiten auf. Mit Leiter liegt man bei 24kg. Da man die nicht benötigt kommt man mit rund 17kg davon. Matratzen, Lattenrost. Alles dabei. Fehlt nur noch eine passende Pumpe.


Schöne Grüße

hinnakk
 
Wenn ich das richtig sehe, geht es hier um einen Baubericht, nicht aber um die Empfehlung von Alternativen ... = OT.
 
Es ist soweit, die Auflaufbremse ist endlich fertig gestellt! :)

Bisheriger Fortschritt:
Der grobe Plan + Aufbau des Fahrgestells
Meine Motivation: Warum ein Fahrradwohnwagen?
Bau der Auflaufbremse #1: Grundlegende Gedanken
Bau der Auflaufbremse #2: Deichselbefestigung

Bau der Auflaufbremse #3: Bremssattelbefestigung und Bremszüge
Ein großes Thema bei der Realisierung einer Auflaufbremse, zumindest wenn ich mir andere Dokumentationen hierzu anschaue, scheint die Montage und Ausrichtung der Bremssättel zu sein. So hat Rene Kreher in seinem Video gezeigt, wie er zur Befestigung 2 Bolzen an seinen Rahmen geschweißt hat. Hierbei war es wohl nicht einfach die Sättel auch wirklich an die richtige Position zu bekommen und so einzustellen, dass sie nicht schleifen. "Enduro Rene - Traumtouren" stellt in seinem Video (ab 29:40) eine ähnliche Lösung vor, in welcher er Bolzen an ein Stahlblech geschweißt und dieses dann auf den Rahmen genietet hat. Viele andere Lösungen setzen direkt auf Trommelbremsen oder legen Ihren (geschweißten) Rahmen direkt so aus, dass eine einfache Bremssattelmontage möglich ist. Eine praktikable Lösung ohne zu Schweißen konnte ich nicht finden.

Nachdem ich mir also erstmal die Bremssättel bestellt habe kam mir eine relativ einfach und ohne Schweißgerät umsetzbare Idee.

Bremssattel_Beschriftet.jpgSattelaufnahme_9.JPG

Die Bremssättel wurden mit einem IS-Aufnahmeadapter geliefert. Dieser ist zudem über 2 Linsenscheiben (ich weiß nicht ob sie wirklich so heißen, eben Scheiben mit je einer konkraven bzw. eine konvexen Seite) geliefert. Über diese Scheiben kann ein winkliger Versatz zur Bremsscheibe ausgeglichen werden. Der Aufnahmeadapter erlaubt nun auch eine seitliche Befestigung (Opt. 2) anstatt der Opt. 1, welche in den obrigen Beispielen gewählt wurde. Zusätzlich kann der seitliche Abstand zwischen Bremsscheibe und Sattel durch eine Langlochbohrung im Bremssattel eingestellt werden.

Zur Befestigung habe ich also einen eigenen Adapter auf den IS-Aufnahmeadapter gefertigt, welcher anschließend auf den Aluminiumrahmen genietet werden kann. Hierzu habe ich ein Stück 20x20 mm Aluminiumvierkant auf ca. 160 mm abgelängt und anschließend zurechtgesägt und gefeilt.. Viel gefeilt.. ;)

Sattelaufnahme_1.jpgSattelaufnahme_2.jpgSattelaufnahme_3.jpg

Den Adapter habe ich anschließend mit 5 mm Blindnieten und Epoxidharzkleber am Rahmen befestigt. Hierbei muss natürlich auf Position (in Fahrtrichtung gesehen) geachtet werden, sodass der Bremssattel auch richtig zur Bremsscheibe ausgerichtet ist. Ich verwende übrigens 160 mm Bremsscheiben - die Höhe passt gerade so, damit der komplette Bremsbelag auch greift. Größere Scheiben könnten einfach durch einen höheren Aluminiumadapter oder mit einem größeren IS-Aufnahmeadapter montiert werden.

Sattelaufnahme_4.jpgSattelaufnahme_5.jpg

Für die Bremszugbefestigung genügen 2 Löcher in einer 5 mm Gewindestange, welche einfach in eine der Hebelarme meiner Deichselbefestigung eingesetzt werden kann. Durch die Löcher können anschließend die Bremszüge geführt werden. Zum Positionieren der Zughüllen musste mal wieder mein 3D-Drucker herhalten. Auch hier ist aber ein späterer Austausch durch ein Aluminiumbauteil geplant.

Sattelaufnahme_6.jpgSattelaufnahme_7.jpg

zur Verlegung der Zughüllen habe ich Kabelbinder mit selbstklebenden Kabelbinderhaltern verwendet. Das Gesamtergebnis sieht nun so aus:

Sattelaufnahme_8.jpg

Auffällig ist hierbei, dass die (im Bild) rechte Zughülle deutlich länger ist als die linke und zudem auch noch hinter das Rad geführt werden musste. Dies liegt daran, dass ich leider zwei identische Bremssättel und keine gespiegelten gekauft bzw. gefunden habe. Da ich dennoch beide Bremsscheiben nach außen gelegt habe - um die Sättel zur Wartung und Einstellung später besser erreichen zu können - führt ein Bremszug leider entgegen der Fahrtrichtung. Die Reibung zwischen Hülle und Bremszug ist im Neuzustand noch sehr gering, könnte aber später einmal Probleme auf dieser Seite machen. Hierzu werde ich voraussichtlich noch Teile der Zughülle kürzen und den Zug auf den gerade Abschnitten ohne Hülle laufen lassen. Dazu braucht es aber noch ein paar Zughüllenhalter (oder wie man die Teile nennen will) welche am Rahmen befestigt werden müssen.

Eine Probefahrt gab es leider noch nicht, die Bremsen machen jedoch einen guten Eindruck. Einstellmöglichkeiten ergeben sich durch die Hebelarme der Deichselbefestigung, sodass ich hier wohl noch etwas experimentieren muss, um die richtige Einstellung für das spätere Hängergewicht zu finden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Meines Wissens gibt es keine spiegelverkehrten Bremssättel für das Fahrrad
 
Auffällig ist hierbei, dass die (im Bild) rechte Zughülle deutlich länger ist als die linke und zudem auch noch hinter das Rad geführt werden musste. Dies liegt daran, dass ich leider zwei identische Bremssättel und keine gespiegelten gekauft bzw. gefunden habe. Da ich dennoch beide Bremsscheiben nach außen gelegt habe - um die Sättel zur Wartung und Einstellung später besser erreichen zu können - führt ein Bremszug leider entgegen der Fahrtrichtung. Die Reibung zwischen Hülle und Bremszug ist im Neuzustand noch sehr gering, könnte aber später einmal Probleme auf dieser Seite machen.
Mach dir darum keinen Hals - bei Bremse hinten sind selbst größere Differenzen zwischen links/rechts nicht/kaum bemerkbar...im Gegensatz zu Bremse vorn (wie beim Tadpole), da merkst du selbst kleinste Differenzen.
Real hast du natürlich eine größere seitliche Belastung deiner Auflaufbremskonstruktion, wenn größere Unterschiede auftreten... ;)
Bremse aussen treibt dich in Kurven raus, was sich fahrdynamisch in Grenzsituationen (zB bei Traktionsproblemen) durchaus sehr ungünstig bemerkbar machen kann (der Effekt verstärkt sich mit Geschwindigkeit und Schwerpunkt)!
Gespiegelte Bremszangen kenne ich auch nur hydraulisch - bei zugbetätigt sollte Milan imho Recht haben.
 
wenn es Seilzugbetätigte Scheibenbremsen sind gebe ich dir nen 6-Träger Bier aus ;)
Yes!
Hochwertig und teuer:
Günstiges Set:
 
Wieder was gelernt.
 
Glückwunsch...und sehr schön!
schreib mir deine Kontoverbindung und den Preis deines Wunschbiers per PN :unsure:

ich nehme ja mal nicht an, dass du dir den 6-Träger hier in Berlin abholen willst - wenn doch reicht mir deine Vorliebe für eine bestimmte Biersorte (ich arbeite uA für eine lokale Brauerei als regionaler Lieferant...)...da würdest du auch Exportbier bekommen, was sonst im Verkauf limitiert ist.
 
Glückwunsch...und sehr schön!
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ich nehme ja mal nicht an, dass du dir den 6-Träger hier in Berlin abholen willst - wenn doch reicht mir deine Vorliebe für eine bestimmte Biersorte (ich arbeite uA für eine lokale Brauerei als regionaler Lieferant...)...da würdest du auch Exportbier bekommen, was sonst im Verkauf limitiert ist.
Lass stecken, bin ja nicht so :)
 
Yes!
Hochwertig und teuer:

Dann gibt es insgesaamt 4 gespiegelte Bremsen. Hydraulisch die Magura Big, die Auriga Twin und eine Helix sonstwastrallala.
Und diese mechanische, die mir absolut neu war!


Geil! Fränkisches Bier ist fast immer gut! Außer, es steht Kitzmann drauf. ;-)
 
Weiter geht’s – zwar nicht unbedingt ganz passend zum Forum, aber eben dennoch ein Bestandteil des Hängers und des Gesamtaufbaus, daher hoffentlich auch für einige hier interessant. Und zwar möchte ich etwas über das Thema Akku und Pedelec für den Hänger berichten.

Bisheriger Fortschritt:
Der grobe Plan + Aufbau des Fahrgestells
Meine Motivation: Warum ein Fahrradwohnwagen?
Bau der Auflaufbremse #1: Grundlegende Gedanken
Bau der Auflaufbremse #2: Deichselbefestigung
Bau der Auflaufbremse #3: Bremssattelbefestigung und Bremszüge


Akku und Pedelec #1: Grundlegende Gedanken
Wie Eingangs bereits beschrieben möchte ich den Hänger nicht ausschließlich mit Muskelkraft die Berge hochziehen müssen. Bei einem angepeilten Gewicht von über 40 kg macht dies auf längeren Touren meiner Meinung nach nur wenig Freude. Nun besitze ich aktuell noch kein Pedelec, weshalb sich natürlich die Frage nach dem passenden Modell stellt. Nach einiger Recherche habe ich mich dazu entschlossen, mein Fahrrad selbst mit einem Umrüstsatz zum Pedelec umzubauen. Hieraus ergeben sich aus meiner Sicht verschiedene Vorteile in Kombination mit dem Hänger, sodass ich beispielsweise den Akku beliebig dimensionieren und im Hänger unterbringen kann. Außerdem kann er direkt für die Stromversorgung des Hängers mitgenutzt und z.B. auch während der Fahrt über Solarzellen geladen werden. Weiterhin könnte ich mir auch vorstellen den Akku und die später für den Hänger geplanten Solarzellen für eine Balkonanlage zu verwenden, solange ich nicht mit dem Hänger unterwegs bin. Auf Seiten des Fahrrads finde ich den Gedanken sehr angenehm, den Motor später auch in andere Räder einbauen zu können, sollten sich meine Präferenzen einmal ändern. So wäre der Einbau z.B. in ein Lasten- oder Liegerad ja ebenfalls möglich, das bestehende Fahrrad kann dann einfach wieder zurückgebaut und normal weitergenutzt oder verkauft werden.

Preislich ist der Unterschied zwischen einem fertigen Pedelec und Umrüstsatz wohl nicht so extrem, insofern man denn in beiden Fällen auf eine gute Qualität wert legt. Superbillige Chinaumrüstsätze lasse ich hierbei mal genauso wie Baumarkt-Pedelecs außen vor. Zwar würde ich behaupten, dass der Umrüstsatz eine etwas günstigere Realisierung bei gleicher Komponentenqualität zulässt – dafür verzichtet man aber natürlich auch auf Dinge wie z.B. eine schöne und saubere Integration aller Komponenten in den Rahmen. Den entsprechenden Aufwand dies zu realisieren möchte ein Hersteller berechtigterweise natürlich bezahlt haben.

Zur Realisierung meines Pedelecs habe ich mich nun für einen Umrüstsatz auf Grundlage des auch von Rene Kreher gewählten Bafang BBSHD gewählt. Für mich waren die wesentlichen Argumente, dass es bereits viele positive Erfahrungen zu diesem Motor gibt und er auch von europäischen Anbietern mit sehr gutem Kundensupport erhältlich ist. Als Mittelmotor und durch sein hohes Drehmoment sollte es auch an steilen Hängen mit schwerem Hänger keine Probleme geben. Weiterhin ist der Motor komplett frei programmierbar, wodurch er entsprechend für einen in Deutschland gesetzeskonformen Betrieb einstellen lässt.

Als Akku habe ich mich für einen Eigenbau entschieden, über den ich im folgenden Beitrag ausführlich berichten werde. Hierdurch lassen sich bis zu 50% der Akkukosten einsparen! Hersteller fertiger Pedelecs scheinen durch den Verkauf von Akkus also nochmals richtig gut zu verdienen – aber das ist ja keine neue oder auf Pedelecs beschränkte Masche. Meiner Meinung nach wird dieser Mehrpreis auch durch kein noch so großartiges Adaptersystem (zum möglichst unkomplizierten und schönen Einbau in den Rahmen) gerechtfertigt.
 
Ich möchte dich nicht einbremsen und der Motor zieht sicher ordentlich und ist auch herunter regelbar. Dennoch gilt, dass nach Gesetzeslage der Motor von Hersteller mit einer Dauernennnleistung von 250W ausgewiesen sein muss, um komplett legal in einem Pedelec zu wirken. Ausserdem dürfen seit einiger Zeit die Parameter nicht mehr einfach vom Nutzer einstellbar sein. Stichtag dafür und die Höhe der Hürde ab wann es nicht mehr als vom Nutzer veränderbar gilt, weiss ich leider nicht.
Aber das nur zum Bedenken.
Ansonsten: weiterbauen!
 
Beim Motor würde ich immer Wert darauf legen, daß er mit 250 Watt gelabelt ist. Andernfalls könnte es passieren, daß das Fahrrad bei einer Kontrolle eingezogen wird, um untersucht zu werden. Auch wenn bei der Untersuchung dann herauskommt, daß alles OK ist, ist das ärgerlich, wenn das Fahrzeug erst mal ein paar Wochen/Monate weg ist.

Was die Parameter angeht: Laut StVZO (ich kann die Stelle nicht angeben, müsste sie erst wieder suchen) darf beim KfZ ein Tuning nicht einfach mal eben zu- und abschaltbar sein. Es muss immer klar sein, ob das Fahrzeug der Zulassung entsprich oder nicht. Das dürfte beim Pedelec analog gelten, denn wenn die Parameter zu hoch sind, wird es zum KfZ.
Also würde ich jetzt mal schätzen: Parameter müssten wenigstens hinter einer Passwortsperre liegen, damit man einen zu hoch parametrisierten Antrieb nicht bei einer Polizeikontrolle "mal schnell" unauffällig wieder auf legal schalten kann. Am sichersten dürfte sein, wenn zum Ändern der Parameter extra ein Computer angeschlossen werden muss.

Ansonsten finde ich das Projekt Camper spannend und ich selber spiele auch schon seit ein paar Wochen mit dem Gedanken. Ich würde aber aus optischen Gründen aber auch wegen des Preises eher den Elkins-Weg wählen.
Die Videos von Kreher kenn ich aber auch fast alle. Spannend, was er da macht.
 
@lowtech @triton-mole
Wohl ein guter Punkt, wenn man es denn so richtig wie möglich machen will.

Ich habe mal ein wenig konkreter dazu gegoogelt, leider sind die Ergebnisse aller Begriffe die mir zu dem Thema einfallen komplett verseucht von irgendwelchen Magazinbeiträgen, welche alle in etwa das selbe oberflächliche Geschwafel wiederaufwärmen.. z.B. dass von einem Umbau ohnehin eher abgeraten wird, muss das Fahrrad doch "für die zusätzlichen Belastungen ausgelegt sein" etc. Dann die üblichen Punkte: 250W, 25km/h, nur unterstützend. Tiefer ins Detail gehende Informationen, geschweige denn Quellenangaben, sind eher selten.. :rolleyes: Manchmal hasse ich Journalisten, die zu jedem thema unbedingt das selbe gelaber anderer Journalisten wiederaufwärmen müssen. Naja..

Bzgl. der Vorgabe, die Leistungsparameter des Motors dürften nicht vom Nutzer veränderbar sein, konnte ich nichts konkretes finden. Nur eine Diskussion im Pedelec-Forum darüber, dass irgendeine Regel/Gesetz/Vorschrift für Hersteller im Raum stand/steht, die vorschreibt ihre Pedelecs hackingsicherer zu machen. Insofern würde ich mich natürlich sehr freuen, solltest jemand ggf. die Verordnung/Gesetzesänderung zu dem Thema finden und hier verlinken können.

Die Nennleistungsgeschichte ist wohl ebenfalls ein Thema für sich, oder aber auch sehr schnell abgefrühstückt. Im Straßenverkehrsgesetz (STVG §1) wird erstmal unmissverständlich gesagt: " (3) Keine Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes sind Landfahrzeuge, die durch Muskelkraft fortbewegt werden und mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer Nenndauerleistung von höchstens 0,25 kW ausgestattet sind...". Ich bin kein Jurist, wer aber Nummer sicher gehen will darf sein Rad also wohl wirklich nicht mit einem höher angegebenen Motor "ausstatten", da es ansonsten als Kraftfahrzeug zählt. Oder zumindest erstmal nicht durch diesen für Pedelecs relevanten Paragraphen nicht als Kraftfahrzeug zählt. Thema theoretisch beendet ;)


Nun habe ich aber etwas weiter geschaut und bin ich bei meiner Suche auch über die " VERORDNUNG (EU) Nr. 168/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen" gestoßen. Lustigerweise findet sich hier fast wörtlich der §1 der STVG wieder. Und zwar unter Artikel 1 (Anwendungsbereich) Unterpunkt h). Etwas weiter findet sich dann auch der Verweis zur Definition der "Nenndauerleistung" (Artikel 2, Unterpunkt 35). Es wird auf die UN-ECE-Regelung Nr. 85 verwiesen. Und hier ist der Punkt erreicht, wo sogar ich als Ingenieur keinen nerv mehr habe wirklich zu verstehen was uns diese Regelung sagen will - viel komplizierter hätte man dieses Dokument wohl nicht formatieren können. Aber ja, es muss ja alles seine vollumfängliche Richtigkeit haben - so ist das halt. Im Kern wird das Prüfverfahren genauer definiert, welches in letzter Konsequenz auf die Motortemperaturerhöhung nach 30 minütigem Betrieb unter definierten Bedingungen abzielt (so jz.B. hier erklärt). Die Maximalleistung oder Dauernennleistung sind für den Motor also unbeschränkt, lediglich die Nenndauerleistung wird berücksichtigt. So hat z.B. Bosch eine ganze Reihe von Motoren im Programm, die teilweise bis zu 600W Spitzenleistung liefern, aufgrund eines guten Kühlkonzeptes oder Wirkungsgrades aber dennoch mit 250W Nenndauerleistung angegeben werden dürfen.

Ob man dies alles nun als sinnvoll oder unsinnvoll betrachten mag, stellen sich für mich nun die (juristische) Frage:
1. Wie wird ein gedrosselter Motor juristisch behandelt? Wenn ich die Eingangsleistung auf 250W beschränke, so ist die Nenndauerleistung definitiv noch weit darunter, kompliziertes Prüfverfahren hin oder her. Wird dies anerkannt, oder zählt lediglich die Herstellerangabe..?
2. Die bereits oben aufgeführte Frage: Wenn eine Drosselung anerkannt würde, wie einfach darf der Motor entdrosselbar sein (darf ich also überhaupt einen Motor verwenden, denn ich als Konsument konfigurieren kann?)

Nun muss ich aber auch zugeben, dass wir in Deutschland ja ohnehin immer sehr an unseren Regeln und Gesetzen hängen, oder aber auch einfach hin zur Überängstlichkeit diesbezüglich erzogen werden. Für mich trifft dies jedenfalls mit Sicherheit zu. Insbesondere die Grundeinstellung "Ist etwas nicht explizit erlaubt, so ist es grunsätzlich verboten", verdeutlich was ich damit meine. Mein gesunder Menschenverstand sagt mir auf der anderen Seite: wenn ich meinen Motor mit 250W betreibe, ihn auf 25 km/h drossel und er nur als Unterstützung läuft, so mache ich einfach nichts falsch, so unterscheide ich mich in der Praxis nicht von einem fertig gekauften Pedelec. Juristisch mag das streng genommen dann villeicht anders aussehen, mein Gewissen ist trozdem rein.

Andernfalls könnte es passieren, daß das Fahrrad bei einer Kontrolle eingezogen wird, um untersucht zu werden. Auch wenn bei der Untersuchung dann herauskommt, daß alles OK ist, ist das ärgerlich, wenn das Fahrzeug erst mal ein paar Wochen/Monate weg ist.
Das wäre tatsächlich auch das größte Risiko, was ich realistisch noch an der Sache sehen würde. Wenngleich ich selbst dieses Szenario noch für eher unwahrscheinlich halte.

Naja, vielzuviel Text für dieses Thema - musste jetzt aber einfach mal raus. Der gute Rene hat das Thema ja auch in einem Video angesprochen, seiner Meinung kann ich da in fast alles Punkten zustimmen. Und er hat zudem noch bei Polizei, Versicherung, TÜV usw. angefragt. Auch hier scheint der gesunde Menschenverstand zum Glück der juristischen Haarspalterei zu überwiegen :) Das wichtigste für die alltägliche Praxis scheinen vielmehr die 25 km/h und ausschließlich unterstützende Wirkung zu sein, weniger die Motorleistung.

PS: StVZO und StVO habe ich mir dazu jetzt noch garnicht angeschaut - solltet ihr hier noch relevante Paragraphen kennen gerne verlinken!
 
Es heißt ja auch Nenndauerleistung. Der Motor darf beim Anfahren auch 4kW liefern, muss aber dann runterdrosseln und gemittelt im Fahrbetrieb 250Watt liefern.
 
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