Riese & Müller Packster 70 2021

Da hast du meine Daten besser im Kopf als ich. Ich komme mit den vielen Rädern langsam durcheinander.

Stimmt, es war also _noch_ günstiger. Unterstreicht umso mehr meine Aussage, dass die Lasten-Räder mMn unverschämt teuer geworden sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
Eigentlich ein schönes Konzept. Ist hat nicht wirklich flexibel, Aber der Markt verlangt es wohl.
KiddytransportSUV fällt mir dazu spontan ein (das ist nicht abwertend gemeint, gibt für so viele Dinge sinnvolle Einsatzgebiete)

Was ich aber echt traurig finde das sie es noch nicht mal geschafft haben hinten auf eine 12mm Steckachse zu gehen (einfach ein anders Ausfallende, kein Hexenwerk) damit das ewige geschleife bei den 203mm Scheiben in den Kurven mal aufhört.

Eins meiner Packster habe ich mit modifizierten Ausfallenden auf Steckachse umgerüstet, dann war ruhe.
 
Die auf der R&M-Seite sollte stimmen. Ich denke, das war auch das Ziel bei dem Rad. Nicht länger als ein Load 60, aber dafür die bei der Länge maximal große Box integrieren.
 
Weiß jemand, ob sich die Wanne abmontieren lässt (ohne Verlust der Garantie), um sperrige Sachen wie zum Beispiel Brennholz-Baumabschnitte auf selbst geschnittener, flacher Siebdruckplatte o. ä. stramm verzurrt transportieren zu können?
 
Ein Packster 70 HS scheint durchaus in Zukunft noch angeboten zu werden. In diesem Video


Minute 1:50 wirkt es, als ob unterhalb des Gepäckträgers eine Halterung für ein Versicherungskennzeichen angebracht ist.
 
Ein Packster 70 HS scheint durchaus in Zukunft noch angeboten zu werden. In diesem Video


Minute 1:50 wirkt es, als ob unterhalb des Gepäckträgers eine Halterung für ein Versicherungskennzeichen angebracht ist.

Nunja, in anderen Ländern ist das auch nicht so ein Thema wie in DE. Da gibt es oft kein Bundeskraftfahramt und so harte Auflagen. Ich könnte mir vorstellen, dass es in DE auch noch kommt, aber die Genehmigung noch ein wenig dauert.
 
Ja, stimmt. "Genehmigung".

Habe in 2017 bezüglich angedachtem Kauf nach Probefahrt Packster 60 (diese kostete mich Euro 50) den Händler gefragt, ob er mir andere als die bei Nässe etwas (nach meinem Gefühl) rutschigen Pedale montiere. Ich würde dafür voll bezahlen.

Nein.

Er erklärte: Sobald etwas am (25er Packster) Auslieferungszustand verändert würde, müsse er als Händler für sämtliche Garantieleistungen einstehen. Das wolle er nicht. Er würde zum nämlich "Hersteller" des Fahrrades mit sämtlichen, damit verbundenen, Pflichten.

Das wollte ich ihm nicht antun und bin bis heute ohne CargoBike (schleppe weiterhin Hänger per BioBike).

Gibt es Informationen, ob und was am Packster 70 verändert werden darf, um nicht seine (in meinem Falle per Konfigurator ermittelten ca. 8500) Euro zu verlieren? Siehe Post oben: Box EPP entfernen).
 
Ja, stimmt. "Genehmigung".

Habe in 2017 bezüglich angedachtem Kauf nach Probefahrt Packster 60 (diese kostete mich Euro 50) den Händler gefragt, ob er mir andere als die bei Nässe etwas (nach meinem Gefühl) rutschigen Pedale montiere. Ich würde dafür voll bezahlen.

Nein.

Er erklärte: Sobald etwas am (25er Packster) Auslieferungszustand verändert würde, müsse er als Händler für sämtliche Garantieleistungen einstehen. Das wolle er nicht. Er würde zum nämlich "Hersteller" des Fahrrades mit sämtlichen, damit verbundenen, Pflichten.

Das wollte ich ihm nicht antun und bin bis heute ohne CargoBike (schleppe weiterhin Hänger per BioBike).

Gibt es Informationen, ob und was am Packster 70 verändert werden darf, um nicht seine (in meinem Falle per Konfigurator ermittelten ca. 8500) Euro zu verlieren? Siehe Post oben: Box EPP entfernen).

Also dann hat dein Händler entweder zu wenig Ahnung, oder ist übervorsichtig.

Zu Beginn der Zertifizierungslisten war das manchmal so, dass einige Händler nix getauscht haben. Die Sachlage ist aber eigentlich ganz simpel.

  • An einem S-Pedelec (45 km/h) darf vom Händler und vom Endkunden nichts baulich verändert werden.
  • An einem normalen Pedelec darf der Händler nach Tauschteileliste Änderungen vornehmen, der Kunde darf damit alles machen, solang es nicht schneller als 25 km/h mit Motorleistung fährt, oder durch umbauten zu breit wird oder so
  • Nimmt ein Händler an einem Pedelec stärkere bestimmte Änderungen vor (Andere Federgabel, komplett anderer Antrieb etc.) vor, oder rüstet er ein normales Rad als E-Bike um, dann ist er in der Tat anders haftbar
 
Also dann hat dein Händler entweder zu wenig Ahnung, oder ist übervorsichtig.

Zu Beginn der Zertifizierungslisten war das manchmal so, dass einige Händler nix getauscht haben. Die Sachlage ist aber eigentlich ganz simpel.

  • An einem S-Pedelec (45 km/h) darf vom Händler und vom Endkunden nichts baulich verändert werden.
  • An einem normalen Pedelec darf der Händler nach Tauschteileliste Änderungen vornehmen, der Kunde darf damit alles machen, solang es nicht schneller als 25 km/h mit Motorleistung fährt, oder durch umbauten zu breit wird oder so
  • Nimmt ein Händler an einem Pedelec stärkere bestimmte Änderungen vor (Andere Federgabel, komplett anderer Antrieb etc.) vor, oder rüstet er ein normales Rad als E-Bike um, dann ist er in der Tat anders haftbar

Schön zusammengefasst.
Bei S-Pedelec ist der Tip "erstmal Finger von lassen" nicht verkehrt, aber wie bei anderen KFZ auch, darf auch bei S-Pedelec verändert werden. Die Bauteile brauchen aber entweder eine Fahrzeugspezifische Genehmigung oder ein Typgenehmigung für die Fahrzeugklasse und müssen dann ggfs. eingetragen werden.
Das macht aber kaum ein Händler, auch aus für diesen manchmal nicht unbedingt absehbaren Haftungskonsequenzen.
Anders ist es bei Reifen, die müssen halt für S Pedelec freigegeben sein und den freigegebenen Dimensionen entsprechen.
 
Bei S-Pedelec ist der Tip "erstmal Finger von lassen" nicht verkehrt, aber wie bei anderen KFZ auch, darf auch bei S-Pedelec verändert werden. Die Bauteile brauchen aber entweder eine Fahrzeugspezifische Genehmigung oder ein Typgenehmigung für die Fahrzeugklasse und müssen dann ggfs. eingetragen werden.
Das macht aber kaum ein Händler, auch aus für diesen manchmal nicht unbedingt absehbaren Haftungskonsequenzen.
Anders ist es bei Reifen, die müssen halt für S Pedelec freigegeben sein und den freigegebenen Dimensionen entsprechen.

Aber wenn ich es richtig verstehe, müsste das andere Bauteil genau bei diesem Rad von genau diesem Hersteller über das Bundeskraftfahramt genehmigt worden sein. Es gibt doch keine generelle Liste von zugelassenen Tauschteilen, oder? Keine Ahnung, was der aktuelle Stand ist, aber die meisten Hersteller lassen doch ihre Räder abnehmen wie spezifiziert und fertig, oder?
 
Also darf man bei einem S-Pedelec nicht mal die Pedale wechseln?
Auch keine anderen Griffe, Vorbauten wegen Geometrieanpassungen? Lenker? Sattel? Stützen? :eek:
 
Mein Händler sagte mir heute, dass sie ihr Austellungsstück mitte Februar erwarten.
Erst dann Probefahrt möglich. Dann bestellen und warten... Also defacto wohl erst im späten Frühjahr 2021 zu haben.
 
Das Thema CE ist ohnehin für die Katz, da es nur den Inverkehrbringer betrifft, ebenso die Liste was umgebaut werden darf.

Du als Privatmann darfst an dem Rad bis 25km/h umbauen und anbauen was du willst, solange es kein Tuningchip oder sonst eine Maßnahme ist, welche das Gefährt schneller macht als die StVZO erlaubt.

Bei 40km/h Modellen kann ich mir durchaus vorstellen, dass es da genau so ist, lediglich die Teile vom jeweiligen TEILEhersteller für die 45km/h Nutzung freigegeben sein müssen :unsure:
 
Ah jetzt ja, eben noch ein Dokument von Stevens zu 45km/h gefunden:

Bauteile, die Sie nicht oder nur nach einer Bauartprüfung, z.B. durch den TÜV, austauschen dürfen:
Rahmen, Gabel, Antriebseinheit, Batterie, Reifen, Felgen, Bremsanlage, Front- und Rücklicht, Parkstütze, Lenker, Vorbau, Sattelstütze, Spiegel, Bedieneinheit/Display, Gepäckträger und Nummernschildhalter.

Folgende Bauteile dürfen Sie auch ohne weitere Prüfung austauschen: Pedale (Pedalstrahler sind vorgeschrieben), Schutzbleche (mit abgerundeter Kante am Frontschutzblech), Sattel und Griffgummis am Lenker, Komponenten der Schaltung (sofern die größte Übersetzung gleichbleibt), Kette, Lenkungslager, Schlauch und Nabe sowie Glocke.

Siehe Seite 6-7

Hierzu eine Unbedenktlichkeitsbescheinigung von SQlab

Und noch was zu den freigegebenen Produkten von SQlab
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben Unten