Jahressteuergesetz 2019: Förderungen von Elektro-Lastenfahrrädern

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Spooky

Guest
Hallo liebes Forum,

ich möchte mir Anfang/Mitte nächsten Jahres ein Elektro-Lastenfahrrad kaufen, und suche aufgrund des hohen Kaufpreises auch immer nach Fördermöglichkeiten. Hier gibt es ja schon einige regionale und kommunale Fördermöglichkeiten, sowie die Fördermöglichkeit für gewerbliche Lastenfahrräder durch die BAFA.

Im Rahmen des Klimapaketes und der hohen Elektroauto-Subventionierung ist wohl auch ein weiteres Quäntchen für den Lasten-Radverkehr mit herausgefallen.
  • Einführung einer Sonderabschreibung für Elektronutzfahrzeuge von 50 Prozent im Jahr der Anschaffung
  • Die Besteuerung des geldwerten Vorteils bei Leasing über den Arbeitgeber soll jetzt noch mal von 0,5 auf 0,25% gesenkt werden. Das wäre ein großer Vorteil für Personen, die ihr Fahrrad z. B. per Jobrad vom Arbeitgeber leasen.
Im Gesetz werden noch weitere Punkte genannt, ich verstehe aber ehrlich gesagt auch nicht alles.
Quelle: https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/779247/

Ich denke also, wenn jemand darüber nachdenkt, sich noch dieses Jahr ein Lastenfahrrad zu kaufen, lohnt es sich vielleicht noch bis Anfang 2020 zu warten.

Das Gesetz ist wohl schon durch den Bundestag, am 29.11.2019 ist die Verabschiedung Bundesrat geplant.

Die Fragen die ich mir noch stelle:
  • Abschreibungsmöglichkeit von 50% Prozent des Kaufpreises im Jahr des Kaufes hört sich schon mal gut an. Hat vielleicht jemand im Forum mehr Ahnung von Steuern und kann das z. B. mal anhand von einem Beispiel veranschaulichen?
  • Ich möchte mir Anfang nächsten Jahres ein Urban Arrow Familiy kaufen: Die Family-Variante ist ja eher für den Kinder / Personentransport vorgesehen. Ob es das Probleme gibt, wenn es sich um „menschliche Last“ handelt? Ich meine ich kann ja trotzdem mit der Family Variante Lasten Transportieren.
Falls jemand noch mehr Erkenntnisse hat, fände ich es schön, wenn wir diese hier im Forum sammeln könnten, dann haben vielleicht noch mehr Menschen die Möglichkeit die Förderung zu nutzen und die Lastenrad-Mobilität voran zu bringen.
 
Moin,

folgende Dinge:
- die Reduzierung des zu versteuernden geldwerten Vorteils auf 0,25% lese ich dort nirgends.
- die Option, 50% des Fahrezugswerts per Sonderabschreibung im ersten Jahr abschreiben zu können, meint folgendes: sofern du das Rad als Betrieb/Freiberufler/Selbstständiger kaufst und ins Betriebsvermögen aufnimmst, kannst du bei einem Nettopreis von 3500€ anstelle von 500€ im ersten Jahr direkt 1750€ abschreiben.
- was du vermutlich mit den 0,25% fehlinterpretiert hast, ist das jetzt die Option besteht, den geldwerten Vorteil pauschal mit 25% anstelle deines individuellen (ggf. höheren) Steuersatzes zu versteuern. Lohnt sich erst, wenn man ein paar Mark mehr auf der Uhr hat.

Im Wesentlichen ändert sich meines Erachtens - bis auf die Sonderabschreibung - nix, spannender fänd ich eher, wenn sie die unsägliche gewöhnliche Nutzungsdauer von Fahrrädern mal von 7 auf 5 Jahre reduzieren würden.

Grüße, M.
 
Hallo M.,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort!

Die Reduzierung des geldwerten Vorteils habe ich auch noch wo anders gelesen, JobRad hat hierzu auch gerade einen neuen Artikel unter "Aktuelles" veröffentlicht:
https://www.jobrad.org/aktuelles/2019/025prozent.html
Der Geldwerte Vorteil wurde ja von Anfang des Jahres schon von 1% auf 0,5 gesenkt. Ich fand schon das man es schon bei der Kalkulation gemerkt hat (so gefühlt 10% günstiger im Vergleich zu vorher).
UPDATE: Gerade dort gelesen: Die Absenkung von 0,5 auf 0,25 machen ungefähr noch mal 3 Prozent Preisvorteil.

Das es im Endeffekt nicht Hammer viel Geld ist, ist klar. (erst recht wenn man bedenkt das es für Elektroautos einfach mal so 6.000 € Förderung mit dazu geben soll). Aber Kleinvieh macht auch Mist, und wenn die Förderung mein Lastenrad am Ende 20% günstiger macht mag ich nicht maulen und jeden Vorteil mitnehmen. Das wäre ja bei einem Anschaffungswert von 3.500 immerhin schon mal 700 €.

Ich frage mich halt noch ob sich die 50% Sonderabschreibung nicht auch noch positiv auf den Preis auswirken könnte, auch wenn ich jetzt kein Selbständiger bin. Bei JobRad kauft ja meine Firma das Rad, und ich lease es von der Firma. Wenn die Firma das Geld schneller abschreiben kann, entsteht ja wahrscheinlich doch ein finanzieller Vorteil, der ggf. an mich weiter gegeben werden kann.
 
Bei JobRad kauft ja meine Firma das Rad, und ich lease es von der Firma. Wenn die Firma das Geld schneller abschreiben kann, entsteht ja wahrscheinlich doch ein finanzieller Vorteil, der ggf. an mich weiter gegeben werden kann.

Bei JobRad überlässt dir dein Arbeitgeber im Rahmen der Entgeltumwandlung ein Rad als Teil deines Arbeitslohns. Das Rad selbst ist zunächst Eigentum von JobRad und wird von deinem Arbeitgeber geleast. Der Abschreibungsvorteil entsteht also bei JobRad.
Von den Änderungen hast du also nur was, wenn JobRad das durchreicht (was ich nicht glaube).

Grüße, M.
 
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