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Servus Kollegen.
da der ADFC in München als auch in Berlin und bestimmt auch überall über die Feiertage geschlossen ist, kann ich meine dringenden Fragen leider nicht stellen.
Deswegen an Euch ein paar dringende Fragen.
Ihr wisst ja evtl. noch von meinem Unfall mit dem Cargobike vor 1,5 Jahren. Jetzt hat die gegnerische Seite eine Ferndiagnose gemacht und bestreitet, dass die Verletzungen von dem Unfall herrühren.
Somit muss ich super schnell Klage einreichen- negativ ist, dass ich dann schnell einen tauglichen Anwalt benötige.
positiv daran ist, dass ich dann evtl. meinen katastrophalen Anwalt loswerden kann.
Als langjähriges Mitglied hätte ich ja diese ADFC Verkehrsrechtsschutzversicherung..
Nun endlich die erste Frage: wann zahlt die den Rechtsverdreher und an welche Bedingungen ist dies geknüpft?
Vorgerichtlich hat die gegnerische Haftpflichtversicherung dem Anwalt evtl. eine geringe Pauschale bezahlt (deswegen hat er wohl auch den Fall absichtlich gegen die Wand gefahren und ist so gut wie nicht tätig geworden).
Nun steht aber die Klage vor dem Landgericht an(Anwaltszwang) und da benötige ich einen Anwalt vom ADFC oder einen frei gewählten, den der ADFC-Rechtsschutz bezahlt.
Dass es einen Selbstbehalt von ca. 180 Euro geben wird, ist mir klar. Bloß bis zu welcher Instanz und bei welchem Rechtsgebiet (Zivilrecht oder Strafrecht) wird mir dann der Rechtsschutz bezahlt?
Wo wären die Tücken bzw. Problemchen, die mit einem ADFC-Rechtsschutz bestehen?
Hat schon mal einer von Euch Collegas diesen benötigt und Erfahrungen damit?
Wünsche Euch allen einen guten Rutsch ins neue Jahr und viele unfallfreie Kilometer.
Besten Dank schon mal für Eure Antworten.
Cargomaniac
da der ADFC in München als auch in Berlin und bestimmt auch überall über die Feiertage geschlossen ist, kann ich meine dringenden Fragen leider nicht stellen.
Deswegen an Euch ein paar dringende Fragen.
Ihr wisst ja evtl. noch von meinem Unfall mit dem Cargobike vor 1,5 Jahren. Jetzt hat die gegnerische Seite eine Ferndiagnose gemacht und bestreitet, dass die Verletzungen von dem Unfall herrühren.
Somit muss ich super schnell Klage einreichen- negativ ist, dass ich dann schnell einen tauglichen Anwalt benötige.
positiv daran ist, dass ich dann evtl. meinen katastrophalen Anwalt loswerden kann.
Als langjähriges Mitglied hätte ich ja diese ADFC Verkehrsrechtsschutzversicherung..
Nun endlich die erste Frage: wann zahlt die den Rechtsverdreher und an welche Bedingungen ist dies geknüpft?
Vorgerichtlich hat die gegnerische Haftpflichtversicherung dem Anwalt evtl. eine geringe Pauschale bezahlt (deswegen hat er wohl auch den Fall absichtlich gegen die Wand gefahren und ist so gut wie nicht tätig geworden).
Nun steht aber die Klage vor dem Landgericht an(Anwaltszwang) und da benötige ich einen Anwalt vom ADFC oder einen frei gewählten, den der ADFC-Rechtsschutz bezahlt.
Dass es einen Selbstbehalt von ca. 180 Euro geben wird, ist mir klar. Bloß bis zu welcher Instanz und bei welchem Rechtsgebiet (Zivilrecht oder Strafrecht) wird mir dann der Rechtsschutz bezahlt?
Wo wären die Tücken bzw. Problemchen, die mit einem ADFC-Rechtsschutz bestehen?
Hat schon mal einer von Euch Collegas diesen benötigt und Erfahrungen damit?
Wünsche Euch allen einen guten Rutsch ins neue Jahr und viele unfallfreie Kilometer.
Besten Dank schon mal für Eure Antworten.
Cargomaniac