Kennt sich jemand über die Rechtsschutzversicherung des ADFC aus?

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Lastenrad
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Servus Kollegen.

da der ADFC in München als auch in Berlin und bestimmt auch überall über die Feiertage geschlossen ist, kann ich meine dringenden Fragen leider nicht stellen.

Deswegen an Euch ein paar dringende Fragen.

Ihr wisst ja evtl. noch von meinem Unfall mit dem Cargobike vor 1,5 Jahren. Jetzt hat die gegnerische Seite eine Ferndiagnose gemacht und bestreitet, dass die Verletzungen von dem Unfall herrühren.

Somit muss ich super schnell Klage einreichen- negativ ist, dass ich dann schnell einen tauglichen Anwalt benötige.

positiv daran ist, dass ich dann evtl. meinen katastrophalen Anwalt loswerden kann.

Als langjähriges Mitglied hätte ich ja diese ADFC Verkehrsrechtsschutzversicherung..

Nun endlich die erste Frage: wann zahlt die den Rechtsverdreher und an welche Bedingungen ist dies geknüpft?

Vorgerichtlich hat die gegnerische Haftpflichtversicherung dem Anwalt evtl. eine geringe Pauschale bezahlt (deswegen hat er wohl auch den Fall absichtlich gegen die Wand gefahren und ist so gut wie nicht tätig geworden).

Nun steht aber die Klage vor dem Landgericht an(Anwaltszwang) und da benötige ich einen Anwalt vom ADFC oder einen frei gewählten, den der ADFC-Rechtsschutz bezahlt.

Dass es einen Selbstbehalt von ca. 180 Euro geben wird, ist mir klar. Bloß bis zu welcher Instanz und bei welchem Rechtsgebiet (Zivilrecht oder Strafrecht) wird mir dann der Rechtsschutz bezahlt?

Wo wären die Tücken bzw. Problemchen, die mit einem ADFC-Rechtsschutz bestehen?

Hat schon mal einer von Euch Collegas diesen benötigt und Erfahrungen damit?


Wünsche Euch allen einen guten Rutsch ins neue Jahr und viele unfallfreie Kilometer.

Besten Dank schon mal für Eure Antworten.

Cargomaniac
 
wann zahlt die den Rechtsverdreher und an welche Bedingungen ist dies geknüpft?

Ich kann Dir über die Rechtsschutzversicherung des ADFC genau nichts sagen, aber allgemein gilt bei RV's, daß sie nur zahlen, wenn die Geschichte einigermaßen Aussicht auf Erfolg hat. (Im Falle eines Sieges zahlt nämlich der Gegner eh alles und Deine RV freut sich, daß sie nicht zahlen muss.)

Bei meiner RV läuft so was so, daß ich zu einem Anwalt gehe, den Fall schildere und ihm sage, daß ich eine RV habe. Er kontaktiert dann die RV und klärt die Kostenübernahme.
Nach meinem bisherigen Wissen läuft das bei jeder RV so.
Wenn ich nicht weiß, zu welchem RV ich gehen soll, rufe ich die RV an und lasse mir von denen einen empfehlen, nachdem ich kurz erklärt habe, worum es geht.
Die Empfehlung durch die RV ist in Deinem Falle interessant, denn der ADFC sollte sich einigermaßen damit auskennen, wer bei Problemen im Fahrradbereich gut ist.
Und eine RV sollte immer Interesse haben, Dir einen Anwalt zu empfehlen, der Dich gut vertritt, weil sie ja im Falles Deines Sieges vor Gericht nicht zahlen muss.

Mit der RV des ADFC habe ich aber keine Erfahrungen.

Ich wünsche Dir auch einen Guten Rutsch ins Neue Jahr und viel Erfolg vor Gericht.
 
Hallo @triton-mole

ADFC-Anwälte, die für Verkehrsrecht gut sind, kenne ich bereits.

Da mein Unfall vom Vorgang her aber super simpel abgelaufen ist, brauche ich dafür keinen Spezialisten. Wichtiger ist hiermit eher ein Fachanwalt , der fit ist bzgl. Haushaltsführungsschaden und gegen die Ablehnungspraxis der gegn. Haftpflichtversicherung vorgehen kann.

Medizinische Kenntnisse bzw. ein Grundinteresse wären natürlich auch nicht schlecht.

Naja, da muss ich wohl bis zum Neujahr warten, bis der ADFC wieder erreichbar ist.

Dir auch einen guten Rutsch und immer viel Spass und sicheres Radeln.


L.G. Cargomaniac
 
Jetzt hat die gegnerische Seite eine Ferndiagnose gemacht und bestreitet, dass die Verletzungen von dem Unfall herrühren.
Interessant. Die gegnerische Seite zweifelt also den Unfallhergang gar nicht an, sondern verlegt sich darauf, gesundheitliche Schäden bei Dir als vorbestehend hinzustellen. Sehr lustig. Du bist doch nach dem VU notfallmedizinisch versorgt worden und die weitere orthopädische Behandlung und die erfolgten OPs lassen eher einen Zusammenhang mit dem Unfall erkennen. Oder? Ich hatte Dir damals (nachlesbar) sehr früh hier im Forum geschrieben, sinngemäss, Obacht bezüglich verletzter Schulter! Eben, weil das so typisch ist.

Das ist Arbeit für einen medizinischen Gutachter. Es ist eine taktische Frage, ob ihr (Dein Rechtsbeistand und Du) einen bestellt, also offensiv herangeht, oder, ob ihr bei einer Klage darauf wartet, dass das Gericht einen Gutachter beauftragt. Das wäre mit einem Juristen zu klären, davon habe ich keine Ahnung. Aber es scheint mir eine klassische Konstellation eines möglicherweise Prozess-entscheidenden medizinischen Gutachtens. Die Versicherung fürchtet wohl hohe Folgekosten bei Schadensanerkennung?

Die lange verstrichene Zeit seit dem Unfall, die verzögerte Diagnose der (auch) Schulterverletzung und ein routiniert defensiver Sachbearbeiter der gegnerischen Versicherung mögen dazu geführt haben, dass die Sache jetzt so merkwürdige Züge annimmt. Aber eigentlich hört sich das doch nach "ganz gut anfechtbar" an. Wie erwähnt: Der Unfallhergang wird nicht mehr angezweifelt, ist das nicht eher ein Rückzugsgefecht der Gegenseite?

Ich drücke die Daumen und wünsche Alles Gute, ein besseres 2019, als das Jahr 2018 für Dich gewesen war!
 
Oder aber die Versicherung versucht auf Zeit zu spielen. Der Gang durch die Instanzen dauert und kostet Geld. Das hält nicht jeder durch. Irgendwann sind dann Geld oder Nerven am Ende.
 
Oder aber die Versicherung versucht auf Zeit zu spielen. Der Gang durch die Instanzen dauert und kostet Geld. Das hält nicht jeder durch. Irgendwann sind dann Geld oder Nerven am Ende.

Möglich. Nur nach meinem Verständnis (und ich bin kein Jurist) ist es doch Quatsch, Unfallfolgen im Einzelnen zu diskutieren, wenn man die Schuld am Gesamtereignis ablehnt. Umkehrschluss: Wer die Folgen auseinanderklamüsert, der hat scheinbar die Kröte "Schuld" schon geschluckt. Das Ereignis betreffend.

Die Folgen / Schäden als schon vorbestehend hinzustellen, das ist eine altbekannte Masche, denke ich. In dem konkreten Fall scheint mir diese Strategie nicht sehr aussichtsreich.

Exkurs.

Ich stelle voran: Bin weder Jurist, noch Orthopäde, kann keine Gewähr oder Haftung für die im Folgenden geschilderten Überlegungen übernehmen. Habe aber fachlich mit der Notfallmedizin zu tun und das seit langer Zeit.

Die Schulter ist ein sehr offenes Gelenk, welches große Bewegungs-Winkel möglich macht. Versucht mal, mit irgendeinem anderen Gelenk in eurem Körper einen ähnlichen Aktionsradius (Winkel) zu beschreiben. Wird nicht gelingen. Möglich macht dies die Besonderheit, dass nur ein kleiner Teil des Schultergelenks durch feste Strukturen (Knochen, Knorpel) begrenzt wird und der weitaus größere Teil durch weiche (Muskeln, Sehnen). Diese weichen Strukturen aber bilden sich im konventionellen Röntgen, welches häufig zuerst in der Notfallmedizin erfolgt (nämlich immer dann, wenn kein schweres Polytrauma sofort ein CT notwendig macht), nicht hinreichend ab. Wenn das Gelenk nicht gerade ausgerenkt ist, dann lassen sich andere Verletzungen an der Schulter meist nur durch ein MRT sicher darstellen.

Fahrradfahrer stürzen bei Alleinunfällen oder solchen, die fremdverschuldet sind, nicht selten nach vorn über den Lenker. Reflexartig streckt man den Arm, um sich zu schützen. Die gegenüber dem Oberarm kleineren Knochen und Gelenke an Hand, Handwurzel, Handgelenk, Elle und Speiche, Ellenbogengelenk bekommen viel Energie ab und sind also oft betroffen (Frakturen). Steht eine solche Verletzung bei der Erstversorgung im Vordergrund, dann wird leider nicht selten vergessen, weitere (zunächst weniger dramatisch imponierende) Verletzungen zusätzlich abzuklären. So zumindest haben mir gegenüber schon erfahrene Unfallchirurgen und Orthopäden argumentiert. Entspricht im übrigen auch eigener, leidvoller Erfahrung nach einem Fahrradunfall mit übersehenen Unfallfolgen (übersehenen Frakturen!) vor ca. 10 Jahren.

Der von cargomaniac geschilderte Ablauf, dass nach Erstversorgung eines derartigen traumas noch Wochen ins Land gehen, bis die mitbeteiligte Schulter in den Fokus gerät, dann aber plötzlich mit OP-Indikation, dieser Ablauf dürfte (meiner bescheidenen Meinung nach) einen Gutachter vor keine außergewöhnlichen Probleme stellen. Eben weil nicht so selten. Und bezüglich Papier, CD-ROM / Bildgebung scheint ja alles bestens dokumentiert zu sein.

Die Besonderheit könnte darin bestehen, dass ein vom ADFC aufgrund der dort bestehenden Rechtschutzversicherung für Radfahrer-Belange empfohlener Anwalt zwar die Verhandlung des Unfallereignisses routiniert bestreitet, die von cargomaniac angedeutete Situation aber eher auf die Verhandlung medizinischer Gutachten hindeutet. Das, was der Gutachter beschreibt, muss vom Gericht und allen Anwesenden zunächst verstanden werden. Natürlich ist es kein Geheimnis, dass bei medizinschen Fachgutachten die Richter nicht selten dem Gutachter vertrauen, so, wie es mir bekannt geworden ist.

Ich könnte vielleicht, vielleicht richtig liegen in der Annahme, dass die Versicherung hier der Angsthase ist und nicht user cargomaniac. Die werden ihre Erfahrungen haben zum Thema Schulterverletzungen, zumal bei einem Geschädigten, der als Kameramann sehr auf gesunde Schulter angewiesen ist. Ich würde dieses Ärgernis zunächst positiv umdeuten.

Viel Glück, mein Lieber!
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn zwischen Erstversorgung und Feststellung des Schadens an der Schulter mehrere Wochen lagen, kann der Grund für den entstandenen Schaden ein Behandlungsfehler sein. ....wofür die Versicherung des Unfallbeteiligten nicht voll verantwortlich sein muß. Wer als Versicherungsunternehmer würde bei so einer Situation zahlen ohne diese Möglichkeit zu prüfen ?

:). Helmut
 
Wenn zwischen Erstversorgung und Feststellung des Schadens an der Schulter mehrere Wochen lagen, kann der Grund für den entstandenen Schaden ein Behandlungsfehler sein
Ein vollkommen richtiger Einwand.

Aber.

Wofür aber gibt es Haftpflichtversicherungen? Damit der Unfall-Geschädigte finanziell möglichst schadlos gehalten wird!

Erneut. Ich stelle voran: Bin weder Jurist, noch Orthopäde, kann keine Gewähr oder Haftung für die im Folgenden geschilderten Überlegungen übernehmen.

Die Haftpflicht kann sich gerne das nach ihrer Ansicht zu viel gezahlte Geld bei der Haftpflicht des Arztes oder des Krankenhauses wiederzuholen versuchen, wenn die begründbare Auffassung besteht, dass dort ein weiteres Verschulden vorliegt.

Der ursächliche Zusammenhang von dem Unfall zur Schulterverletzung sollte aber ungeachtet dessen darstellbar sein, nach allem, was ich aus der Ferne und aufgrund der Angaben von user cargomaniac beurteilen kann.

Eine zusätzliche medizinische Begutachtung im Hinblick auf einen Behandlungsfehler und die diesbezügliche Klärung kann dauern und sollte aber die Haftpflicht, die (so habe ich es verstanden) grundsätzlich eine Zuständigkeit erkannt hat, nicht von einem Beginn der Schadensregulierung abhalten. Der Geschädigte ist das Opfer und weder bezüglich der Unfallverursachung, noch bezüglich des nicht ganz problemfreien Behandlungsverlaufes Täter oder schuldig.

Das Wesen der Kfz-Haftpflicht kennt aufgrund des hohen Gefährdungspotenzials des motorisierten Verkehrs durchaus großzügige Regelungen und Schuldanerkenntnisse zugunsten des Opfers. Selbst ein nur abgestelltes und schlecht gesichertes Kfz (eineinhalb Tonnen und nachlässig angezogene Handbremse ohne eingelegten Gang) kann erheblichen Schaden anrichten, gerade auch bei Abwesenheit des Halters. Gefahren durch die Kinetik hoher bewegter Massen kommen hinzu. Das alles hat der Gesetzgeber berücksichtigt, als er die Kfz-Haftpflicht ausgestaltete. Wenn es einen als Radfahrer erwischt und die Schuldfrage klar ist, zu Lasten des Kfz-Halters, dann kann man durchaus auf eine faire Abwicklung hoffen. Eine etwaige Behandlungsfehler-Debatte stünde dann immer noch unter der Prämisse des Unfall-auslösenden Ereignisses mit allen Folgen. Allen.

Dass Schadens-Regulierungen unter dem einen Vorbehalt stattfinden, dass noch geprüft werden müsse, ob Subsidiarität vorliegt und wer anderes zusätzlich zahlungspflichtig ist, und sei es für einen Teil-Schaden, dass sollte keine weiteren zeitlichen Verzögerungen für das Unfallopfer bedeuteten. Immerhin, Helmut, sind schon eineinhalb Jahre seit dem Ereignis verstrichen. Und wir wissen alle: Krankenhausrechnungen, ReHa, Physiotherapie, Arztbesuche ambulant, Schmerzensgeld, Sachschaden - je, nachdem, wie die Angelegenheit ausgeht, kommt ganz gut was zusammen. Bei einem VU dieser Art steht natürlich die Kfz-Haftpflicht zunächst an erster Stelle. Wer auch sonst?

Die andere Darstellung wäre diese: user cargomaniac verunfallt mit gut erkannten und versorgten Verletzungen und rein zufällig stellt sich Wochen später eine durch chronische Belastung (Kameramann) schwer verletzte Schulter heraus. Am selben Arm, der unfallbeteiligt und primär als versorgungsbedürftig eingeschätzt gewesen war. In zeitlicher Folge des Unfalls lässt der user also seinen zusätzlich chronisch geschädigten Arm / Schulter operieren und erleidet Schiffbruch durch eine Versorgung, die nicht in seinem Sinne war (was Im Einzelnen noch zu klären wäre). Klingt sehr weit hergeholt, wie ich finde.

Natürlich sind Ferndiagnosen Mist und Fernberatungen halber Mist. Ich distanziere mich klar und deutlich von einer Gewähr für meine Angaben, schildere nur meine Gedanken dazu. Mehr ist mir nicht möglich. Was ich kenne, das sind 25 Jahre Notfall-Medizin und das wiederkehrende Schema der verspäteten Zweitdiagnose von trauma-Folgen. Ist meine Erfahrung und Einschätzung. Andererseits kann man nicht (noch nicht) jede Lappalie sofort durch das MRT schicken. Die Abwägung bezüglich dringlicher Notfälle und jenen Behandlungen, die zeitlichen Aufschub vertragen, ist aufgrund begrenzter Ressourcen immer notwendig und manches Mal auch schwierig. Aus der Ferne kann ich dazu nichts weiter schreiben, auch ist es definitiv nicht mein Fach, die Orthopädie.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wofür aber gibt es Haftpflichtversicherungen? Damit der Unfall-Geschädigte finanziell möglichst schadlos gehalten wird!

Haftpflichtversicherungen gibt es auch, damit Patienten nicht unter Behandlungsfehlern leiden .... wenn sie ihre Ansprüche denn geltend machen und durchsetzen. Als so Geschädigter tut man gut daran, ALLE Möglichkeiten zu nutzen, und sich nicht auf den erst besten zu verlassen.

:) Helmut
 
Haftpflichtversicherungen gibt es auch, damit Patienten nicht unter Behandlungsfehlern leiden
Schrieb ich ja:
bei der Haftpflicht des Arztes oder des Krankenhauses
Ich wies allerdings darauf hin, dass die Vermengung beider Probleme, zeitgleich, eine unnötige Belastung des Unfallopfers darstellen könnte. Denn:
Eine etwaige Behandlungsfehler-Debatte stünde dann immer noch unter der Prämisse des Unfall-auslösenden Ereignisses mit allen Folgen. Allen.
Aber lassen wir das. Vielleicht meldet sich der thread-Eröffner mal wieder zu Wort (das fände ich ehrlich gesagt interessanter).
 
Hallo @Joshua,

sorry, hat etwas gedauert, bis ich nun antworten kann.

Naja, über das Thema Versicherungen und Unterdrückung der Leistungszahlungen könnte man Bände sprechen.

Normal denkt man meist, dass alles ja eindeutig ist und dann wird es schon nicht so schwierig werden, die geforderte Leistung zu bekommen.

Die Realität schaut aber, gerade wenn es teuer wird und eine BU ansteht, dann eher so aus, dass alles und ich wiederhole, ALLES versucht wird, um eine Zahlung zu vermeiden.

Hier mal ein sehr interessanter link über einen ähnlich gelagerten Fall wie bei mir, (sorry von der Verletzung viel viel schlimmer), aber von der Praxis der Versicherung same same.



https://www1.wdr.de/mediathek/video...schuld-marnies-kampf-ums-ueberleben--102.html




Ich hatte das ganze schon einmal 2002 erlebt und kann aus leidvoller Erfahrung berichten, dass es keinerleih Grenzen gibt, mit welchen fadenscheinigen Argumenten sich die Versicherungen drücken.

Wenn gar nichts mehr geht, dann greift immer noch das Argument, dass sich das Unfallopfer die Verletzungen selbst beigefügt hat.

Das ist auch Praxis und leider nicht lächerlich, sondern absolute Realität.

Man könnte ganz weit ausholen, aber ich glaube, es reicht, wenn man nur versteht, dass es im Falle eines unverschuldeten Unfalles eine reine Glückssache ist, dass man ohne Klage und ohne massiven Widerstand eine Leistung bekommt.

Ich hatte 2 Anwältinnen als Zeugen, sofort Gas gegeben mit Fotos machen, etc.

Jetzt nach 1,5 Jahren immer noch keine Leistung und jetzt wo es aussieht, dass die gebrochenen Knochen auch nicht mehr zusammenwachsen, heisst es dann auf einmal nach ewiger Sendepause, dass die Verletzungen nicht in Zusammenhang mit dem Unfall stehen und jeglichste Leistung abgelehnt wird.

Der Fall sei nun erledigt und ich solle die gegn. Versicherung nicht mehr kontaktieren.

MRT´s und CT´s und Röntgen habe ich jetzt stapelweise zuhause. MIttlerweile strahle ich wie Fukushima. Bloss was hilft es, immer wieder weiter auf ein Wunder zu warten, dass die Knochen auf einmal wieder zusammenwachsen. Wenn es innerhalb von 6 Mon. nicht passiert ist, dann wird´s auch kaum später richtig erfolgen.

Aber jetzt schauen wir mal, ob ich morgen die ADFC Rechtsschutz endlich an die Strippe bekomme.

Vielleicht wird ja irgendwann doch wieder alles gut.

Ich wollte eh nicht so ausführlich ausholen, Euch aber nur mitteilen, dass man sich nie sicher sein soll, wenn man denkt, man sei versichert, dass dann alles flutscht.

BTW: es kann soooo schnell gehen. Gestern wieder ein Mercedes Sprinter - Kurierdienst ohne Rechtsblick mit ungebremster Fahrt rechts über den Radweg abgebogen und mich um Haaresbreite abgeschossen.

Man hat ja schon einen 7. Sinn, da diese Situationen fast alles paar hundert Meter passieren und bremst bzw. passt enorm auf, wenn ein Kurierfahrer unterwegs ist.

Wenn es aber kracht und wirklich etwas amtliches passiert, dann gebe ich Euch Brief und Siegel, dass der Unfallfahrer (wie in meinem Fall 400 Euro an die Staatskasse abdrückt und "der Kaas is bissn"). D.h. ein Kurierfahrer behält den Lappen und nietet immer wieder Radler vom Radlweg.

Unser neuer Freund "Scheuer" wird dafür sorgen, dass es bei uns auch so bleibt, denn die Autobranche muss immer blühen und alles, was ihr im Wege steht, wird gehindert.

Mal was Positives: bekomme ab Februar das Chike für 3 Monate zum Testen. Freue mich wie ein Schnitzel und werde Euch fleissig berichten.

Habt einen guten und sicheren Rutsch

L.G.
 
heisst es dann auf einmal nach ewiger Sendepause, dass die Verletzungen nicht in Zusammenhang mit dem Unfall stehen und jeglichste Leistung abgelehnt wird.

Der Fall sei nun erledigt und ich solle die gegn. Versicherung nicht mehr kontaktieren.
Nun, ja. Du selbst hast hier ja Anwalt, Klage und ggf. Kostenübernahme durch den Rechtsschutz des ADFC ins Spiel gebracht. Würde ich genau so machen. Nicht nur Versicherungen wollen Geld verdienen (Ausgaben sparen), es gibt auch Rechtsanwälte mit Spaß an Beruf, Erfolg und Verdienst.

Frage: Warum schreibt Dir die Versicherung, dass sie den Zusammenhang Deiner Verletzungen mit dem Unfallhergang negativ geprüft hat?

Ich denke, dass man so etwas nur schreibt, wenn die vorangestellte Frage der Zuständigkeit positiv geklärt ist. Sonst ist es doch Mumpitz, sich mit jenen Details zu beschäftigen.

Frage: Kann ein Sachbearbeiter XYZ nach Aktenlage (sofern er überhaupt einen Überblick hatte) vom Schreibtisch aus diesen, Deinen, komplizierten Verlauf abschließend bewerten?

Ich denke: Dafür wird ggf. ein medizinischer Gutachter beschäftigt werden müssen. Hilfreich wäre ohnedies, dass Dein Behandler (Deine Behandler) Dir den Zusammenhang zum Trauma attestieren. Sofern es denen möglich ist.

Zuletzt: Keiner hier kennt den Wortlaut des Schreibens, mit dem Du Dich an die gegnerische Versicherung gewendet hast. Sollten in diesem Schreiben Fehler oder missverständliche Angaben vorliegen, dann wäre zunächst eine sachliche Klärung der Forderung und des Hintergrundes vonnöten.

Als Rückfallebene: Alternative Ombudsmann.

Dass aus Deinen Zeilen große Verärgerung, Frustration und Wut sprechen ist unschwer zu erkennen. Das alles tut einem Leid und in der Seele weh. Umso mehr würde ich Dich bitten, diese Zeilen hier als freundschaftlichen, aufmunternden Rat zu verstehen: Wirf die Flinte nicht zu früh ins Korn! Vielleicht gelingt es Dir, diese negativen Emotionen in eine gesunde Gegenreaktion umzuwandeln. Die vielfältigen Probleme sind natürlich lästig und müssen der Reihe nach angegangen werden:

- Kommt eine Rechtsschutzversicherung auf?
- Wer ist der richtige Rechtsbeistand?
- In welcher Form geht man vor (welche Klage, einen Gutachter gleich oder später)?
- Gibt es unabhängig von der Klage gegen die Kfz-Haftpflicht / den Halter Bedarf an Klärung bezüglich eines Behandlungsfehlers?

Mich würde als erste Frage beim Anwalt interessieren, ob der Dir vorliegende Schriftwechsel dazu angetan ist, ein Anerkenntnis der Schuld des BMW-Fahrers klarzustellen.

Dann würde ich klären, ob etwa der Schriftwechsel zwischen Dir und der Versicherung zu Deinen Forderungen erratisch war.

Dann würde ich in die vollen gehen: Breitseite!

Ich kenne juristische Schriftwechsel, da kam es nur auf wenige und aber die richtigen Worte an, damit in Kürze sich das Blatt wendete. Wir juristischen Laien sind leider nicht gut darin, diese obskuren Regeln zu befolgen. Wir kennen uns nicht aus, bemühen bestenfalls Halbwissen, und das Allerschlimmste ist: wegen der nicht selten überbordenden Emotionen schreiben wir zu viel Allgemeines und zu wenig Treffendes. Dafür gibt es Fachleute.

Das letzte schreibe ich Dir mit Bauchschmerzen, denn ich will Dir eigentlich nicht so nahe treten. Muss man aber manchmal, um Klarheit in die Dinge zu bringen. Hast Du Dich schon einmal gefragt, wenn alles schief läuft (also die Unfallaufnahme seitens der POL, die erste und die folgenden Behandlungen der Unfallfolgen, der erste Rechtsbeistand, der Schriftwechsel mit der Versicherung), wo eventuell ein kleiner Anteil bei Dir selbst ist? Nicht im Sinne eines Verschuldens. Sondern im Sinne eines "wie man in den Berg hineinruft, so schallt es heraus". Es ist schon eine Kunst (die mir selber nicht leicht fällt), immer in einem Mix von Freundlichkeit und Bestimmtheit seine als berechtigt empfundenen Anliegen vorzubringen, auch gegen Widerstände. Andererseits sitzen "am anderen Ende der Leitung" auch nur Menschen, nicht frei von Emotionen und oft gr0ßen Erwartungen ausgesetzt, denen sie nicht immer gleich gerecht werden können. Der erste Schritt sollte sein, dass man sich so weit wie irgend möglich von dem Gedanken einer "Feindschaft" frei macht. Besser ist es, eine sachliche, möglichst unaufgeregte Klärung anzustreben. Im Zweifelsfalle helfen auch gezielte Rückfragen (zum Beispiel an den Sachbearbeiter, wie er sich denn das weitere Vorgehen vorstellt, wie er genau zu dem Ergebnis der Prüfung kam, ob Unterlagen fehlten, ob alles verstanden wurde, welcher medizinische Sachverstand zu ebenjener Klärung bisher bemüht worden sei?). Vieles, vieles von dem von Dir Geschilderten übertrifft mir bekannte und etwa vergleichbare Fälle an Faktenreichtum. Du hast Zeugen. Du hast Fotos. Du hast eine POL Unfallaufnahme (wie falsch auch immer). Du hast einen Fahrer, einen Halter, eine Versicherung der Gegenseite. Jedes Schriftstück der Gegenseite könnte juristische Fallstricke zu deren Nachteil enthalten. Du hast mehrere medizinische Behandler (und vielleicht auch einen mit Herz darunter?). Du kannst wegen der Begutachtung Dir Rat einholen, es liegen genügend Unterlagen vor (man muss das Rad nicht neu erfinden). Du hast so lange schon durchgehalten und Stärke bewiesen, vielleicht merkst Du gar nicht, wie sehr Du auf den Endspurt zusteuerst? Dass andere Leute immer wieder schlechte Erfahrungen machen, das mag so sein. Ich will das nicht anzweifeln. Dass es auch gute Erfahrungen gibt im Umgang mit dem Rechtssystem, das weiß ich aber.
 
Zuletzt bearbeitet:
Lieber Joshua,

mercy für die schnelle Antwort.

Es wäre ein Traum, irgendwann einmal so einen Rechtsanwalt, wie Du ihn genannt hast, persönlich zu treffen. Die Hoffnung stirbt zuletzt.

Die Versicherung hat den letzten Arztbericht bekommen. Darin stand, dass wir noch mind. 6 Monate warten müssen, und wenn dann die Kncohen immer noch wie Mikado hin- und herwackeln, könnte es nach einer BU aussehen.

Dann ist die Versicherung sofort aktiv geworden und hat kurz darauf den Zusammenhang mit dem Unfall bestritten und will nun nichts mehr davon hören.

Sachbearbeiter entscheiden gerne nach Aktenlage bzw. nach vorgefertigten Schriftsätzen.

Die juristischen Ablehnbüros der Versicherungen spulen im Falle einer Zahlungspflicht alles Ihr bewährtes Schema ab. In den meisten Fällen haben diese dann auch Erfolg damit.

Nur wer Geld hat und es aussitzen kann als auch noch jung ist und es sich auch zeitlich leisten kann, evtl. 20 Jahre zu streiten, kann irgendwann mit einem Vergleich rauskommen.

Damals 2002 wurde nach Aktenlage entschieden, dass ich (ohne jeden Befund dergleichen) an einer lapidaren Lebensmittelvergiftung erkrankt sei und dies wurde dem Gutachter dann auch so mitgeteilt (dass er mich für diese herbeigeführte Diagnose hin diagnostizieren sollte).

Hatte aber von dem gleichen Gutachter 1,5 Jahre vorher eine lebensbedrohliche Parasitose nach einem längeren beruflichen Urwaldeinsatz begutachtet bekommen und dementsprechende Untersuchungsparameter, die er nicht wegdiskutieren konnte.

Er konnte sich bloss daran nicht mehr erinnern, da es ein anderer Auftraggeber war.

Die Sachbearbeiter rufen bei den Gutachtern an und sagen denen, wie das Gutachten und die Diagnose auszusehen hat.

Das ist leider seit langem bekannt und vielerleih dokumentiert.

Atteste bzgl. des Zusammenhanges habe ich, auch Belege, dass die Schulter nicht verschleißbedingt kaputt ist. Die linke ist schließlich noch tip top.

Wortlaut des Schreibens meines Anwaltes war lediglich: Bitte um Kenntnisnahme des letzten Attestes............dann folgte die Ablehnung.

In dem link der BG-Praxis von der vorhergehenden mail kann man deren Verhalten sehr gut sehen. Ist ein sehr lehrreicher und realitätsnaher Beitrag.

Danke für die info mit dem Ombudsmann. Ich denke dies wird aber ähnlich sein, wie bei der Rechtsanwaltskammer bzw. Steuerberaterkammer. Die sind lt. meinen Erfahrungen ihren Kollegen auch nie auf die Füsse getreten.

Morgen gibts nen Anruf bei einem evtl. neuen Anwalt und dann weiss ich hoffentlich mehr.

L.G.
 
Die Sachbearbeiter rufen bei den Gutachtern an und sagen denen, wie das Gutachten und die Diagnose auszusehen hat.
Wenn das ruchbar werden sollte, dann wären die Gutachter ihren Job schnell los. Es wäre aber auch egal. Ein Interessen-geleiteter Auftraggeber ist nicht vergleichbar mit einem vom Gericht angeforderten Gutachten. Das sollte eigentlich der normale Weg sein. Oder es stehen Gutachten gegen Gegengutachten. Wie gesagt: Die medizinische Expertise zur Bewertung dieses Verlaufs sollte erst einmal nachgewiesen werden seitens der Versicherung.
 
Wenn das ruchbar werden sollte, dann wären die Gutachter ihren Job schnell los.

Ich behaupte jetzt einfach mal, das geht nach dem Motto: "Wess' Brot ich ess', des Lied ich sing."

Wenn ein Gutachter von der Versicherung einen Auftrag zu einem Gutachten bekommt, weiß er, was die hören wollen und schreibt entsprechend, weil er sonst keine Aufträge mehr bekommt und somit auch kein Geld mehr mit Gutachten verdienen wird.
Da braucht es keine Absprachen!
Natürlich muss das Gutachten einer Überprüfung standhalten, aber da gibt es doch genug Spielräume......

Wie gesagt: Ist nur eine Behauptung, die ich weder beweisen kann, noch will. Würde mich aber nicht wundern, wenn ich damit ins Schwarze treffe.

Und immerhin: Für die Versicherung geht im Falle einer Berufsunfähigkeit um wirklich VIEL Geld. Klar, daß die sich zieren.
Die Ablehnung eines Zusammenhanges der Verletzungen mit dem Unfall kann aber durchaus einfach nur ein Schachzug sein, der sich vor Gericht durch einen (guten) Anwalt schnell abwehren lässt.

Ich drücke Dir, lieber @cargomaniac fest die Daumen!
 
Die Ablehnung eines Zusammenhanges der Verletzungen mit dem Unfall kann aber durchaus einfach nur ein Schachzug sein, der sich vor Gericht durch einen (guten) Anwalt schnell abwehren lässt.
Das ist der Punkt!

Das Spekulieren darüber, ob Gutachter befangen sind, kann man sich sparen. Ein etwaig von der Haftpflichtversicherung beauftragtes Gutachten wird in den Augen eines Richters immer eher parteiisch erscheinen, ohne, dass im konkreten Fall der Gutachter tatsächlich unsachlich geurteilt haben müsste. Nicht umsonst gibt es in Rechtsstreitigkeiten ja auch Gegengutachten.

Man kann das ganze aber auch einfacher machen. Warum sollte die Versicherung zum jetzigen Zeitpunkt ein umfangreiches medizinisches Gutachten erstellen wollen? Der Gutachter würde neben umfangreichen Unterlagen (beglaubigte Kopien oder Originale) wahrscheinlich auch ein Gespräch mit dem Geschädigten, eine körperliche Untersuchung, womöglich sogar weitere Untersuchungen (Bildgebung) benötigen, um sich ein Urteil bilden zu können. Das alles liefe auf hohen Aufwand, Kosten und die Notwendigkeit der Kooperation mit dem Unfallopfer hinaus (Einwilligungen; Bereitschaft, sich untersuchen zu lassen). Ungeachtet dessen bestünde darüber hinaus seitens der Versicherung noch eine Unklarheit darüber, wie sich die Gegenseite juristisch positioniert. Denn ein Gutachter bekommt in der Regel eine konkrete Frage gestellt, zu der er Stellung nehmen soll. Diese konkrete Fragestellung aber ist der Versicherung nur möglich, wenn sich das Unfallopfer klar positioniert- im konkreten Fall also wohl im Sinne juristischer Schritte. Nach meinem Verständnis hat sich cargomaniac zu dem geschilderten Anwurf der Versicherung noch nicht abschließen offiziell positioniert.

Der wahrscheinlichere Fall ist also, dass entweder das Unfallopfer nach Einleiten rechtlicher Schritte sich selbst um ein solches Gutachten bemüht (wobei hier ebenso Parteilichkeit unterstellt werden könnte, wie, wenn eine Versicherung Gutachten beauftragt, außerdem entstehen deutliche Kosten bei Ungewissheit über die Verwertbarkeit). Oder aber, es kommt zu einem Gerichtsverfahren und das Gericht beauftragt einen Gutachter. Im letzteren Fall Parteilichkeit des Gutachters zu unterstellen, dürfte schon schwieriger zu argumentieren sein und dieser Ablauf sollte eigentlich dem Normalfall entsprechen. Beide Parteien könnten im Weiteren versuchen, den gerichtlich bestellten Gutachter mit Gegengutachten in Frage zu stellen, aber - nun, ja.

Ich denke, dass cargomaniac mehr gedient ist mit konkreten Empfehlungen, als mit Mutmaßungen. Die Klärung bezüglich Versicherungsstatus für Rechtshilfe (via ADFC) und das Finden eines Anwalts, der sich engagiert und mit dem Materie besprochen werden kann (die konkreten nächsten Schritte), scheinen mir wesentlich und nicht durch Forums-Rat zu ersetzen.

Dass jeder von uns unterschiedliche (und zum Teil eben auch negative) Erfahrungen mit Rechtssystem, Anwälten, Gutachtern, Gerichten gemacht hat oder auch nur davon gehört hat, das sei unbenommen. Aber man sollte mit Verallgemeinerungen vorsichtig sein ("befangene Gutachter") und sich lieber auf das kaprizieren, was logische Abfolge für das geschilderte konkrete Problem sein könnte. Verfahrensschritte. Gutachter erzielen zwar Einnahmen durch Gutachten, das ist richtig. Aber sie arbeiten meiner Auffassung nach oft nicht nur für einen einzigen Arbeitgeber, sondern, im Gegenteil, wird die Gutachtertätigkeit neben einer Hauptberuflichkeit im Fach ausgeübt und eher als Nebenverdienst betrieben. Da stehen auch fachliche Reputation und nicht zuletzt eine Berufsehre auf dem Spiel (die Angaben im Gutachten sind ja fixiert und einer Überprüfung zugänglich). Auch hat ein Gericht keine Pflicht, eine gutachterlichen Stellungnahme zu folgen (der Einfachheit halber oder mangels Sachverstand mag das passieren).

Ich würde cargomaniac ermutigen wollen, etwas zu unternehmen. Ich würde die geschilderte Rückweisung der Forderungen als unbegründet darzustellen versuchen und mir juristische Unterstützung holen. Auch Opferhilfe, weißer Kreis oder Ähnliches, gehören mit ins Boot, wenn finanzielle Not besteht.

Zuletzt: Keiner von uns kennt die konkreten Schriftwechsel zu dem Fall und oft versteckt sich für den Juristen der Knackpunkt in kleinen Formulierungen.
 
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