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Da ist selbst schon wilde Diskussionen mit Bediensteten, wie auch MIV'lern hatte, und mich diese Anzeige
wieder an das Thema erinnert hat, wollte ich nachfragen wie es rechtlich aussieht.
Darf ich nicht beliebig auf Dosenplätzen parkieren, solange der Gehweg nicht zumutbar ist (Lastenrad generell, 3rad o.ä.)?
Ein Bediensteter der OAmtes hat es mal damit begründet, dass ich ja als nicht-KFZ garkein Parkschein ziehen dürfe(?!) ein andere damit dass ich diesen nicht Diebstahlsicher befestigen könne...
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Darf ich nicht beliebig auf Dosenplätzen parkieren, solange der Gehweg nicht zumutbar ist (Lastenrad generell, 3rad o.ä.)?
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