rechtliche Situation für Anhänger

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Lastenrad
Yuba Mundo
Ich finde mal wieder über die SuFu nichts so richtig passendes zu meiner Frage.
Falls es hier schon die Info gibt, bitte zeigt mir einfach mal schnell einen Link dazu.

Nachdem ich mir 2021 einen Campinganhänger gebaut habe, denke ich inzwischen über einen neuen nach, den ich zweiachsig würde bauen wollen.

Dazu würde ich aber vorher gerne wissen wollen, wie in Bezug auf Gewicht die rechtliche Situation aussieht. Wie viel Gewicht darf ich gebremst anhängen? Weiß das zufällig jemand?
Ich habe heute Vormittag auch schon mal im Internet gesucht aber nichts Vernünftiges gefunden.
 
Deutschland:

Masse und Reifen​

Üblicherweise nicht relevant: Es gelten die Regeln für Kraftfahrzeuge, nach § 34 StVZO. Sofern der Anhänger leichter als 3,5 t, oder das Zugfahrrad leichter als 7,5 t bleibt ist keine der Regelungen anzuwenden. Hier gilt der gesunde Menschenverstand: Welches Gewicht kann noch sicher gebremst werden? Welche Kräfte können die Speichen und der Rahmen aufnehmen?

Außerdem gilt § 36 StVZO Absatz 1: Die Reifen dürfen die Fahrbahn nicht beschädigen und müssen stabil genug sein.
Quelle Wikipedia : Fahrradanhänger
 
Ich würde mal evtl. bei den Herstellerangaben von Schwerlastanhängern von z.B. Carla Cargo etc. schauen.

Die sind "made in Germany" und mussten alle Prüfungen etc. über sich ergehen lassen. Bald kommt auch die neue Lastenrad-Norm raus.
Ich hoffe, dass dann auch bei den Lastenanhängern genauere Angaben veröffentlicht werden.

Denn ich will es einfach schriftlich und nicht auf die Laune der Pozilei angewiesen sein. Hatte ja damit schon ein sehr heftiges Erlebnis.
 
Hmmmm....

Wenn ich an meinem Auto, welches unter 7,5t wiegt einen Hänger ziehen will gilt die Regel: Ungebremst maximal 1/2 des zulässigen Gesamtgewichtes des Zugfahrzeuges und gebremst 1/1 des selben. Zumindest wurde das 1985 beim Führerschein so gelehrt.
Aber ziemlich sicher ist das heute nicht mehr so einfach.

Fahrrad wird von der Bullerei pauschal mit 120 Kilo zGg bewertet, somit wäre gebremst bei 120 Kilo Hänger Schluß. Mein bisheriger Hänger kommt reisefertig gepackt schon auf 108 Kilo.

Ich würde mal evtl. bei den Herstellerangaben von Schwerlastanhängern von z.B. Carla Cargo etc. schauen.

Die sind "made in Germany" und mussten alle Prüfungen etc. über sich ergehen lassen. Bald kommt auch die neue Lastenrad-Norm raus.
Ich hoffe, dass dann auch bei den Lastenanhängern genauere Angaben veröffentlicht werden.

Denn ich will es einfach schriftlich und nicht auf die Laune der Pozilei angewiesen sein. Hatte ja damit schon ein sehr heftiges Erlebnis.

Ja, dann werde ich mal bei Carla nachsuchen, was die angeben.

Die Prüfungen, die die überstehen müssen, beziehen sich aber wahrscheinlich in erster Linie auf die Qualität, respektive die Stabilität der Hänger, nicht auf Legalität. Sonst würden keine Fahrräder ohne Licht verkauft, da wenigstens das Mitführen eines Stecklichtes vorgeschrieben ist.

Ja, die Laune der Bullen ist auch meine Sorge.
Die Tage hatte ich das Vergnügen mit einem Bullen, der sich wohl eher wichtig machen wollte.
Er beobachtete, wie ich mit meinem Mundo ohne zu Treten anfuhr und hielt mich gleich mal an und dann kamen so Sprüche, wie "Haben Sie denn das schriftlich, daß die Anfahrhilfe nur bis 6 km/h geht." und woher ich dann dann wissen wolle, daß die nur bis 6 km/h geht.

:sick:
Leider gibt es kein reiherndes Smilie.
 
So, habe mal bei Carla Cargo nachgesehen:
Sie werben mit 200 Kilo Zuladung und damit, daß er nach STvZO zugelassen sei.
Ist schon mal ein sehr gutes Zeichen!
200 Kilo sollten für meine Idee dicke reichen!
 
Das mit dem Polizei, Führerscheinstelle usw fragen ist bei nicht alltäglichem auch nicht zielführend.
Beispiel:
Meinem Piaggio mp3 400 darf ich mit dem Auto Führerschein fahren.
Frage : Darf das Kind ihn auch fahren wenn es 2016 den Führerschein gemacht hat?
Polizei, nach Google Nutzung =Ja
Führerscheinstelle, schriftliche nichtssagende Antwort die sinngemäß heißt frag den Hersteller.

Fahrradanhänger Wikipedia
Ist immer noch Wikipedia, muss nicht richtig sein.
Die Wahrscheinlichkeit das es richtig ist aber hoch.
Es gibt zu viele die ständig nach Fehlern suchen um sich ein Strich auf das Scoreboard machen zu können.

Ja, dann werde ich mal bei Carla nachsuchen, was die angeben.
42kg Leergewicht und 200kg Zuladung ,es gab mal die Einschränkung 150kg als Fahrradanhänger.
Diese Einschränkung ist mW weggefallen.
 
Kotz smiley geht wirklich nicht
 
Anhänger gehören zum ungeregelten Bereich. Das ändert sich irgendwann - bedauerlicherweise, wie ich finde...
Bis dahin soll man niemanden gefährden, &1 StvO. Wegen zunehmenden Anzahl dummer Anhängernutzer (Gefährdung Anderer wider besseres Wissen) muss wohl eine Regelung her.
Da, wo es wirklich gefährlich ist, wird kaum kontrolliert, zu schnelle Dosentreiber. :Kotz:
Gruß Krischan
 
Es gibt immer Bedenkenträger die erst alles mit Stempel und notarieller Beurkundung glauben.

Rechtlich ist es in dem Wikipedia Artikel erklärt.

Würde mir bei dem :
Nachdem ich mir 2021 einen Campinganhänger gebaut habe, denke ich inzwischen über einen neuen nach, den ich zweiachsig würde bauen wollen.
Erst mal Gedanken machen wie es umgesetzt werden soll.
Starr am Rahmen angebrachte Tandemachse sind mM nach Schwachsinn.
Jede Unebenheit sorgt entweder für Verwindung im Chassi oder Räder in der Luft.
Muss also sehr stabil gebaut werden um das aus zu halten.
Kurven sind mit Gewicht eine Herausforderung,
Solche hohen Gewichte sind Stützlastfrei viel angenehmer zu fahren.
Würde das wenn überhaupt mit einer gelenkten Achse vorne bauen.
 
42kg Leergewicht und 200kg Zuladung
Meine Carla wurde 2018 damit beworben, dass sie zwar nur 180 kg auf der Straße wiegen darf, aber bis 300 kg tragen könnte...
Regelungen mit genauen und genaueren und ganz genauen Angaben entstehen regelmäßig nur, weil
Es gibt zu viele die ständig nach Fehlern suchen um sich ein Strich auf das Scoreboard machen zu können.
es leider viel mehr von denen gibt, die die Regelungslücken (das nicht geregelte) soweit ausdehnen, dass das Gerüst dazwischen nicht mehr hält...
 
Wenn dass so weiter geht haben wir doch bald ne Zulassungspflicht.
Ich fänd das gut und konsequent.
Dann hätten wenigstens alle eine Haftpflichtversicherung für ihr Gefährt.
Haben hier natürlich alle ;) freiwillig vorher abgeschlossen.

Gewerblicher Verkehr sollte da eh viel mehr in die Pflicht genommen werden.
Was auf dem Land noch gut geht, geht in der Stadt meist nicht mehr.
 
Ja das ist so grenzwertig dieses Thema.
Ne und Forum ist schon richtig :) aber wenn man dann selbst betroffen ist grübelt man natürlich über Ausnahmen für sich.
Man denkt bestimmt auch anders wenn der Hänger umfällt und sein Kind drunter liegt.
Da werden Eltern dann ganz schnell zur Bestie.

Wie gesagt auf dem Land mag das alles gehen hier in der Stadt bestimmt nicht mehr lange.
Weil es an gesundem Menschenverstand bei Radlern auch oft aussetzt.
 
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