Nüwiel eTrailer

Moinsen, @derdübel ,
wie gefallen Dir die Stützräder? Sind die fake oder bringen die was?
Stören die nicht beim Rangieren?
Unser AleXargo ist mir falsch beladen in einer Rechtskurve bei über 30 über nen Bahnübergang fast kopheister gegangen... Seitdem denk ich über die Dinger nach.
Wie hoch sind die über dem Boden angebracht?
Gruß Krischan
 
Alexargo ist ja ein tolles Projekt, @Krischan!!!

Die Stützräder machen den Anhänger natürlich nicht schöner. Optisch empfinde ich sie geradezu als störend. Aber - da ich es bereits geschafft habe, den Nüwiel zum Kippen zu bringen (schräg in der Kurze einen hohen Bordstein runter, Anfängerfehler!), bin ich sehr froh darüber, dass die Stützräder sehr effektiv arbeiten. Denn umgefallen ist der Anhänger trotz großer Last nicht.
Nüwiel stattet ja in erster Linie große Paketdienstflotten aus ( UPS, Belgische Post). Da ist es besonders wichtig, dass die häufig wechselnden Fahrer*innen sich keine Gedanken über den sicheren Gebrauch des eTrailers machen brauchen.
 
Nüwiel hat die Zulassung für den Betrieb in Kombination mit einem eBike. Die Steuerung des Anhängers ist so fein, dass keine zusätzliche Leistung aufs Fahrrad übertragen wird.
Das klingt spannend!
Mich wundert, dass damit auf der Homepage des Herstellers nicht geworben wird. Dort heißt es zwar:
"The eTrailer can be connected to every bicycle and electric bike"
Aber von erlaubt nach StVZO steht da nichts. Interessanterweise haben sie ihren Hänger auch ausschließlich hinter unmotorisierten Zugfahrzeugen abgebildet. Und die Bedienungsanleitung gibt es nicht mehr online.
 
Das klingt spannend!
Mich wundert, dass damit auf der Homepage des Herstellers nicht geworben wird. Dort heißt es zwar:
"The eTrailer can be connected to every bicycle and electric bike"
Aber von erlaubt nach StVZO steht da nichts. Interessanterweise haben sie ihren Hänger auch ausschließlich hinter unmotorisierten Zugfahrzeugen abgebildet. Und die Bedienungsanleitung gibt es nicht mehr online.
Ich verlasse mich da auf die persönliche Aussage der Nüwiel-Mannschaft. Die haben mich ja hoffentlich nicht übers Ohr gehauen ...
 
Das klingt spannend!
Mich wundert, dass damit auf der Homepage des Herstellers nicht geworben wird. Dort heißt es zwar:
"The eTrailer can be connected to every bicycle and electric bike"
Aber von erlaubt nach StVZO steht da nichts. Interessanterweise haben sie ihren Hänger auch ausschließlich hinter unmotorisierten Zugfahrzeugen abgebildet. Und die Bedienungsanleitung gibt es nicht mehr online.
Das waren auch meine Gedanken. Hatte dazu auch nichts auf der Homepage gefunden.
 
Die spannende Frage ist ja, ob das Fahren mit dem Gespann noch von der Privathaftpflichtversicherung abgedeckt ist. Bei mehreren Hundert Kilo Gewicht, flottem Tempo und einem Preis, der regelmäßige Nutzung nahelegt, ist man ja schon ein ganzes Ende vom harmlosen Drahtesel entfernt.
 
Die spannende Frage ist ja, ob das Fahren mit dem Gespann noch von der Privathaftpflichtversicherung abgedeckt ist. Bei mehreren Hundert Kilo Gewicht, flottem Tempo und einem Preis, der regelmäßige Nutzung nahelegt, ist man ja schon ein ganzes Ende vom harmlosen Drahtesel entfernt.
Fragen kostet nichts.

Meine Nachfragen zu exotischen Versicherungsumständen wurden bislang alle positiv beschieden.
 
Gibt es im Zertifikat ausgewiesene Bedingungen oder Voraussetzungen?
Das ist ja ein echtes Alleinstellungsmerkmal gegenüber z.b. Carla Cargo. Super, dass Nüwiel das mitgedacht hat.
 
Für ein Zustandekommen der Verkehrswende ist es ja gerade wichtig, dass vielfältige, bedarfsgerechte Transportlösungen praktisch und rechtlich abgesichert unkompliziert zum Einsatz kommen können. Es wäre schade, wenn wir es zulassen würden, dass bei sowas die Bürokratie den Erfindergeist ausbremst.
Ich habe von Nüwiel noch nichts gehört.
 
Ich habe jetzt die schriftliche Bestätigung in Form eines entsprechenden Zertifikats von Nüwiel, dass der eTrailer mit einem E-Bike betrieben werden darf.
Ich werde dieses Zertifikat jetzt vorsichtshalber stets mit mir führen.
Hammer!!!
Stellst Du für den ungläubigen Tho, äh, Krischan, ein Foto davon ein, bitte? :)
Gruß Krischan
 
Es stellt sich ja auch die Frage, welchen Zweck die Beschränkung auf einen E-Antrieb pro Gespann hat - Begrenzung der Gesamtleistung auf einen Wert, der als geringfügig angesehen werden kann?
Für z.B. eine Firma, die in ihrem Fuhrpark für unterschiedliche Strecken und Gewichte Bio- und E-Bikes und Anhänger mit und ohne Antrieb kombinieren möchte, ist das ja schon eine nervige Beschränkung. Ich fände es ganz ok wenn man da eine zusätzliche Versicherung bräuchte, nix ist umsonst, aber es müsste unkompliziert und ohne Kennzeichen gehen.
 
Es stellt sich ja auch die Frage, welchen Zweck die Beschränkung auf einen E-Antrieb pro Gespann hat - Begrenzung der Gesamtleistung auf einen Wert, der als geringfügig angesehen werden kann?
Um eine Beschränkung der Anzahl der E-Antriebe ging es doch nie. Nur waren die meisten hier bisher wohl davon ausgegangen, dass alle Motoren eines Fahrrads (bzw. Gespanns) zusammen maximal 250 Watt hätten haben dürfen.
Und man könnte ja auch fragen: Warum sollte ein Gespann aus 100kg Fahrrad plus 150kg Anhänger 2x 250W haben dürfen, ein 250kg Lastenrad dagegen beschränkt sein auf 250W? Wer das eine in Frage stellt, könnte damit auch das andere in Frage stellen.

Ich fände ja eine höhere erlaubte Leistung bei niedrigen Geschwindigkeiten und Beschleunigungen sinnvoll. Im Allgemeinen würde sich nichts ändern, aber dann käme ein 250kg schweres Lastenrad eine 10%-Steigung [20%] schneller als 4km/h [2km/h] hoch.
 
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