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Citipost hat gerade den Bescheid eingeworfen. Also Antrag am 17.01.22 gestellt und heute den Bescheid bekommen.
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Ich wüsste ja zu gerne, was in den Köpfen derer, die solche Aufkleber vorschreiben, vorgeht. Die scheinen sich wie die großen Gönnerinnen zu fühlen.Kein Aprilscherz: Ich habe heute den postalischen Zuwendungsbescheid bekommen. Antragstellung 23. September 2021.
Nur den DIN-A4 hohen Aufkleber mit der Aufschrift "Gefördert durch: Niedersachsen" halte ich doch für einen Scherz. Laut 3. Nebenbestimmungen, Absatz 2 ist er "[...] innerhalb der geforderten dreijährigen Haltedauer auf dem erworbenen Lastenrad, gut sichtbar, anzubringen [...]". Dabei quassel' ich sowieso jeden voll, dass Lastenräder gefördert werden und ich gar mein Auto dafür verkauft habe.
Photoshop.Um dein Geld zu bekommen, musst du ein Foto einreichen vom Aufkleber auf dem Rad. Also musst du ihn zumindest einmal aufkleben.
Kannst ja Maskierfolie drunter aufkleben. Dann geht er nach der vorgeschriebenen Verweildauer problemlos runter. Davor ist das eventuell kritisch, je nach Förderbedingungen.Um dein Geld zu bekommen, musst du ein Foto einreichen vom Aufkleber auf dem Rad. Also musst du ihn zumindest einmal aufkleben.
Vielleicht hast du den Aufkleber für das 75er bekommen?Hat jemand schon das Aufkleberproblem bei einem R&M Load60 gelöst?
Ich habe auch mal bei der NBank angefragt, was genau "gut sichtbar" bedeutet und alternativ um die Zusendung eines etwas kleineren Aufklebers gebeten.
Ich habe im März bei der NBank angerufen, bin da übrigens bisher immer durchgekommen wenn ich was wollte. Ja, das Rad darf mit Rechnung auch im Ausland gekauft werden. Ganz wichtig dabei, die Zahlung sollte elektronisch laufen und eindeutig zum Antragsteller zuzuordnen sein. Also bitte NICHT mit Bargeld von Oma zahlen oder übers Konto vom Nachbarn überweisen. Eine handschriftliche (Stempel) Quittung eines ausländischen Händlers ist unter Umständen nicht ausreichend.Mal ne kurze Frage. Vielleicht hat ja jemand Erfahrung. Ich wohne direkt an der NL Grenze und würde mein Rad auch dort kaufen, da die Preise einfach günstiger sind. Bekommt man dann die Förderung nicht, wenn man das Rad im Ausland kauft? Meine freu din war sich nicht sicher, aber meinte das es so wäre. Vielleicht hat ja jemand Erfahrung.
Bei der nbank erreicht man irgendwie niemanden....
Nein, das sind einheitliche Aufkleber. Bei der Beantragung musste man nicht angeben, welches Bike man vor hat zu kaufen.Vielleicht hast du den Aufkleber für das 75er bekommen?
Die NBank hat heute morgen tatsächlich schon geantwortet:Ich habe am Freitag endlich das neue eLastenrad abholen können, juhu! So, und jetzt stehe ich vor der Herausforderung des Aufklebers. Ich finde keine "gut sichtbare" Fläche, an der ich das lange Ding anbringen kann. Zwischen den Persenning-Halterungen ist nicht genug Platz. Dort war genug Fläche vorhanden ist, würde der Aufkleber teilweise vom Rahmen verdeckt werden. Hat jemand schon das Aufkleberproblem bei einem R&M Load60 gelöst?
Ich habe auch mal bei der NBank angefragt, was genau "gut sichtbar" bedeutet und alternativ um die Zusendung eines etwas kleineren Aufklebers gebeten. Mal sehen wie die Antwort ausfällt und wie lange ich darauf warten muss. Würde ja sehr gerne zeitnah den Verwendungsnachweis einreichen.
Da fehlte wohl ein Ironietag. Wenn der Aufkleber zu groß ist, ist dein Lastenrad zu kleinNein, das sind einheitliche Aufkleber. Bei der Beantragung musste man nicht angeben, welches Bike man vor hat zu kaufen.
Ich schaffte es gestern nicht über zwei mal freizeichen hinaus. Dann war es weg. Vielleicht liegt das aber auch an meinem Telefon auf jeden Fall vielen Dank für deine Antwort. Das hilft mir sehrIch habe im März bei der NBank angerufen, bin da übrigens bisher immer durchgekommen wenn ich was wollte. Ja, das Rad darf mit Rechnung auch im Ausland gekauft werden. Ganz wichtig dabei, die Zahlung sollte elektronisch laufen und eindeutig zum Antragsteller zuzuordnen sein. Also bitte NICHT mit Bargeld von Oma zahlen oder übers Konto vom Nachbarn überweisen. Eine handschriftliche (Stempel) Quittung eines ausländischen Händlers ist unter Umständen nicht ausreichend.