Transport von Lastenrädern bei der (deutschen) Bahn

Gibt's das mit dem Muli irgendwo schriftlich? Eine bekannte wollte sich eigentlich eines holen, hat aber Angst damit rauszufliegen
 
Hallo @Nemo willkommen im Forum.
Das Muli ist auch das einzige, zugelassene Lastenrad, das mit der DB fahren darf, weil es nur 195cm lang ist und somit nicht länger als jedes "normale" Fahrrad auch. Nach meiner Kenntnis muss allerdings der Korb zugeklappt sein.
Das Yoonit müsste dann ja auch gehen, ist ja noch kürzer. Nur den Korb muss man beim Yoonit eventuell flugs demontieren (Schnellspanner), denn der ist nicht klappbar. Aber eigentlich auch viel schmaler als der Lenker.
 
Im ICE (damals meine erste Bahn Fahrt mit dem Muli, 1 Tag nach dem abholen) hat mir der Schaffner das Mitfahren bestätigt. Aber nicht jeder Schaffner ist gleich... Trotzdem - bisher wurde bei keiner meiner Bahnfahrten das Muli moniert. Korb zu und im Zweifel den Lenker 90° drehen, dann ist es schmaler als die meisten anderen Räder im Abteil. Ich kann mir vorstellen, das ein Korb schon Grund genug ist, dass man argumentieren muss, wenn es voll ist … Wo bleibt eigentlich der Klappkorb fürs Yoonit?!

Man darf allerdings nicht zu schwach sein, um das Muli mit dem Vorderrad oben in einen Hacken zu hängen. Mit Akku und Motor sind das schon ein paar Kilo. Von der Höhe reicht es knapp, aber durch den kleinen Raddurchmesser (16“) ist echt wenig Platz zwischen den Speichen. Die Übung macht’s ;)

Aufzüge waren von der Größe mit dem Muli noch kein Problem. Ein leeres Muli kann man auch mal zum Bahnsteig hoch tragen. (Ich darf nicht zu viel Werbung machen - die Räder sind eh nicht(?) lieferbar :rolleyes:)
 
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Gibt's das mit dem Muli irgendwo schriftlich? Eine bekannte wollte sich eigentlich eines holen, hat aber Angst damit rauszufliegen

Wüsste nicht, ob/wo es das für einzelne Räder schriftlich gibt. Bei der Bahn (https://www.bahn.de/service/individuelle-reise/bahn_und_fahrrad/rad-fernverkehr) steht allgemein:

Welche Fahrräder darf ich mitnehmen?

  • Ein handelsübliches, einsitziges Fahrrad mit zwei Rädern. Das Fahrrad muss in die vorhandenen Fahrradständer gestellt werden. Die Fahrradständer haben in der Regel eine Breite für Reifen von 40 bis 60 mm.
  • Ein Fahrrad mit Tretunterstützung durch Elektromotor bis 25 km/h (sog. „Pedelec“, bis 250 Watt Motorleistung) darf mitgenommen werden. Weitere Informationen finden Sie unten („Was muss ich bei der Mitnahme meines Pedelecs beachten?“).
  • Ein Fatbike kann mitgenommen werden, wenn dieses in die Fahrradhalterung (in der Regel eine Breite für Reifen von 40 bis 60 mm) hineinpasst. Lassen Sie ggf. die Luft aus dem Reifen ab. Denken Sie dabei an das Equipment für das spätere Wiederaufpumpen.
  • Ein zusammengeklapptes Faltrad oder Kinderräder mit einem Raddurchmesser bis 16 Zoll können im Zug wie Gepäck untergebracht werden. Hierfür stehen z. B. Gepäckregale und Mehrzweckbereiche zur Verfügung.
  • Ein Tandem, Liegerad oder Dreirad kann nur in Zügen mit größerer Stellplatzkapazität mitgenommen werden. Informieren Sie sich hierfür bitte im DB Reisezentrum.
Alle nicht genannten Modelle sind von der Mitnahme ausgeschlossen. Auch Fahrräder, die aufgrund ihrer Maße oder Bauweise nicht sicher verstaut werden können oder in Durchgänge und Fluchtwege hineinragen, sind ausgeschlossen.

Ich interpretiere mal frei, das ein Lastenrad kein Problem ist, solange der Zug „größere Stellplatzkapazität“ hat.
 
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Gibts den Passus mit den Lastenrädern mit festen Aufbauten nicht mehr?
 
Jain - es werden alle „nicht genannten“ Fahrräder ausgeschlossen. Lastenräder sind nicht genannt, also ausgeschlossen - würd ich als Nichtjurist sagen. Wo allerdings die Grenze zwischen Lastenrad und ‚normalem‘ Fahrrad läuft, steht da nicht. Raum für Interpretation…
 
Wüsste nicht, ob/wo es das für einzelne Räder schriftlich gibt. Bei der Bahn (https://www.bahn.de/service/individuelle-reise/bahn_und_fahrrad/rad-fernverkehr) steht allgemein:



Ich interpretiere mal frei, das ein Lastenrad kein Problem ist, solange der Zug „größere Stellplatzkapazität“ hat.
Das von dir zitierte ist alles irrelevant, wenn es in die Diskussion mit Zugpersonal geht. Das einzige, was zählt, sind die Beförderungsbedingungen. Und ich meine, dass der Wortlaut dort ganz anders sei.

t.
 
Das von dir zitierte ist alles irrelevant, wenn es in die Diskussion mit Zugpersonal geht. Das einzige, was zählt, sind die Beförderungsbedingungen. Und ich meine, dass der Wortlaut dort ganz anders sei.

t.
Hier sind die Beförderungsbedingungen zu finden:

Dort steht unverändert (A8):
Sogenannte Lastenräder (Fahrräder oder Pedelecs mit festen Aufbauten für Lasten- und/oder
zum Transport von Kindern) sind von der Mitnahme ausgeschlossen.

Über die "festen Aufbauen" kann man sich beim Muli vermutlich hervorragend streiten.

Fun fact:
Falträder oder Falt-Pedelecs können im [...] zusammengeklappten Zustand als Traglast oder – sofern die weiteren Voraussetzungen nach Nr. 7.1.1. erfüllt sind – als Handgepäck mitgenommen werden.
[...]
Der Reisende hat durch den Erwerb von Fahrradkarten vor Fahrtantritt den für die Beförderung von verpackten oder unverpackten/demontierten Fahrrädern festgesetzten Beförderungspreis zu zahlen, ausgenommen hiervon sind zusammengeklappte Fahrräder, die wie Handgepäck in den Zügen untergebracht werden können.
Wer auf Konflikt aus ist, kann darauf bestehen, dass ein zusammengeklappter Korb und quer gestellter Lenker das Muli zum zusammengeklappten Faltrad macht, es in die Gepäckablage legen, und ohne Fahrschein aber mit ordentlich Selbstvertrauen auftreten! ;-)

t.
 
Konflikt auf der Ebene Radfahrer / Zugbegleiter halte ich für sinnlos, gibt's keinen Verband der Lastenrad Hersteller, der da etwas Lobbyarbeit machen kann, welche Ansprechpartner in Politik und bei der Bahn gibt's wo man vorstellig werden kann?
 
Wer auf Konflikt aus ist, kann darauf bestehen, dass ein zusammengeklappter Korb und quer gestellter Lenker das Muli zum zusammengeklappten Faltrad macht, es in die Gepäckablage legen, und ohne Fahrschein aber mit ordentlich Selbstvertrauen auftreten! ;-)
:D(y)

Ja, guter Punkt, die Beförderungsbedingungen ...

Im Sinne der "festen Aufbauen" dürfte ein abnehmbarer Korb á la Yoonit auch toleriert werden, wenn man ihn abnimmt. Ich kann mir aber vorstellen, dass auch ein (normales) nacktes Long John ohne "feste Aufbauten" durch die Länge im Fernverkehr auf Widerstand stößt. Ich verstehe schon, dass Fluchtwege frei bleiben müssen. Im Nahverkehr macht die Bahn ja selbst Ausnahmen für Tandems und Dreiräder - was erklärt, dass bei genug Platz auch bei Lastenrädern ein Auge zugedrückt wird bzw. werden kann.
 
Konflikt auf der Ebene Radfahrer / Zugbegleiter halte ich für sinnlos, gibt's keinen Verband der Lastenrad Hersteller, der da etwas Lobbyarbeit machen kann, welche Ansprechpartner in Politik und bei der Bahn gibt's wo man vorstellig werden kann?

Hat es leider nicht ganz so in das Wahlprogramm geschafft. Aber ich setze mich weiter dafür ein ;)
 
Von pro Bahn hat eben ( 20:15 ! ) einer angerufen, denen ist nichts von Änderungen bekannt.
Aussage von denen :
Der Fernverkehr muss kostendeckend arbeiten, von der EU sind 6 Stellplätze pro Zug vorgeschrieben, mehr gibt's dann auch nicht, Lastenräder schon gar nicht.....
Im Nahverkehr sieht das anders aus, das wird von den Bundesländern bezuschusst, da können die Einfluss drauf nehmen, wieviel Platz für Fahrräder geschaffen wird...
Ich war wohl der erste, der das Thema bei denen angesprochen hat....
 
Erstmal danke für deine Mühen, Klasse, dass die Antworten, hätte ich nicht gedacht.
Das bedeutet doch auch, dass man mehrere Fahrradtickets kaufen könnte um die Kosten zu decken, oder? (Es gibt ja einige Räder die in die Haltung passen, (Muli, Yoonit, Bastiaen, Omnium))
 
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Von pro Bahn hat eben ( 20:15 ! ) einer angerufen, denen ist nichts von Änderungen bekannt.
Aussage von denen :
Der Fernverkehr muss kostendeckend arbeiten, von der EU sind 6 Stellplätze pro Zug vorgeschrieben, mehr gibt's dann auch nicht, Lastenräder schon gar nicht.....
ich hoffe, das Thema Lastenräder dringt bei der EU auch irgendwann mal durch?! Das wäre wirklich was für Lobbyarbeit - ADFC?

Ich war wohl der erste, der das Thema bei denen angesprochen hat....
Krass - und cool, dass du spontan angefragt hast!
 
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Die Bahn ist eben ein Unternehmen, dass auf Nachfrage mit Verboten reagiert. Wahrscheinlich macht das aus ihrer Sicht sogar Sinn, wenn man berücksichtigt, dass der (Lasten-)fahrradtransport ein Sommersaisongeschäft und ein Fahrradticket nicht nur vergleichsweise lächerlich billig sondern der Preis auch nicht streckengebunden ist. Kapazität schaffen können sie nur, indem sie Sitzplätze reduzieren. Ich kann mir vorstellen, dass das wenigstens bei neuen Zuggarnituren gut umsetzbar wäre. Aber die werden, auch nicht temporär, einen voll bezahlten Sitzplatz für ein pauschal bezahltes Fahrradticket wegräumen. Wenn sie es täten, hätte ich nichts dagegen voll zu zahlen.
Ich würde auch gerne ein Lastenrad per Spedition vorausschicken, sie müssen es nicht zu Hause abholen. Von Bahnhof zu Bahnhof würde es völlig reichen, selbst wenn es nur an Hauptbahnhöfen möglich wäre. Das liegt auch im Interesse der Bahn. Im Sommer verlieren die an jedem Bahnhof eine Viertelstunde, während nervöse Rentner Ihre E-Bikes durch die Türen wuchten. Oder vom falschen Ende des Bahnsteigs angelaufen kommen.

Anekdote am Rande: ich bin mal im Januar bei übelstem Schneeregen aus dem Zug geworfen worden, weil mein Fahrrad kein Ticket hatte. Anstatt zuzugeben, dass ich es halt ohne versucht hatte, habe ich mich dumm gestellt und gesagt: ich dachte das ist im Studiticket inklusive. Der Controller hat mich sehr cool ausgekontert: Sie sind im 11. Semester und fahren im Januar Fahrrad. Noch Fragen? Touché...
 
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