Jo, hat aber dennoch nichts mit der StVZO zu tun, folglich war die Info bei
@tomsteig s Probefahrt falsch, denn, derartige Reflektoren sind meines Wissens nach nicht geregelt. Aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren.
Soweit ich weiß, ist nur laut DIN EN 13356 geregelt, dass reflektierendes Material (eigentlich Kleidung) ordentlich refektiert.
In der StVZO ist lediglich folgendes geregelt (Quelle ADFC):
Die Beleuchtungsvorschriften für Fahrräder finden sich in der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO). Fehlt die Beleuchtung am Rad oder ist sie nicht betriebsbereit, droht ein Bußgeld.
Die Beleuchtung am Fahrrad kann von einem Dynamo betrieben werden oder aus batteriebetriebenen Scheinwerfern und Rücklichtern kommen. Letztere müssen tagsüber nicht mitgeführt werden.
Auch Reflektoren sind Pflicht
Zusätzlich sind einige Reflektoren vorgeschrieben: Ein großer weißer Frontreflektor sowie ein großer roter Reflektor hinten. An den Pedalen müssen nach vorne und nach hinten wirkende gelbe Reflektoren angebracht sein. Bei den Laufrädern hat man die Wahl: Entweder man nutzt Reifen mit einem durchgehenden Reflexstreifen auf der Flanke, oder benutzt ganz klassisch zwei gelbe Speichenreflektoren in jedem Laufrad. Auch reflektierende Speichenclips, die an jeder Speiche angebracht sind, sind möglich.
Wer bei Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern ohne (betriebsbereite) Beleuchtung mit dem Rad unterwegs ist, zahlt 20 Euro. Gefährdet er dabei andere, sind es 25 Euro. Mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung werden Radfahrende mit 35 Euro zur Kasse gebeten.
Auch direkt in der StVZO finde ich nichts spezielles zu weiteren Reflektoren bzw. diese sind nicht "verboten".
Spannend finde ich hingegen das Thema Blinker, so wie ich die Regelung lese, müsste es auch beim Long John jetzt gehen: