Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 25 Fußgänger(2) - es gibt ihn wirklich

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Im Nachgang zu der gestrigen Videokonferenz nur noch der Verweis auf diesen wunderschönen Paragraphen der gestern Teil der Unterhaltung war. Kleben war gestern, Handkarren sind die Zukunft des Protests :ROFLMAO:

§25(2) Wer zu Fuß geht und Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführt, muss die Fahrbahn benutzen, wenn auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen andere zu Fuß Gehende erheblich behindert würden.
 

Das passende Gesetz hab ich auch entweder Griffbereit oder per App aufrufbar.

Ist euer Freund.
 
In UK wird von "Just Stop Oil" auch nicht geklebt sondern langsam auf der Straße gegangen (slow walking). Mit dem großen Anhänger könnte man das also in D legalisieren.
 
Leider besitzt die Rennleitung Exekutivgewalt und kann das unterbinden. Ein simples aus dem Verkehr winken und kontrollieren - was auch immer - ist natürlich auch möglich.
 
Das kann man ja ein zwei Mal mitmachen und dann sollten die ja erklärt bekommen haben was ist.

Dann würde ich Dienstaufsichtsbeschwrde einreichen oder wie auch immer das heißt......
 
Während meiner Fahrschulzeit, 1,2 und 3, gab es noch den alten Mann mit Handwagen in den Fragen zur Vorfahrtsregelung. Heute bin ich der alte Mann mit Handwagen beim Bierholen bei zugeparkten Gehwegen. Leider wurde ich noch nicht von den Ordnungskräften darauf angesprochen, aber es entschleunigt den Verkehr im Dorf doch spürbar.
 
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