Laut StVO max 2 Kinder bis 7 Jahre

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Lastenrad
Cangoo Downtown 250, Urban Arrow 2020
Mahlzeit,

ich weiß nicht, in wie weit das hier schon Thema war, oder ob es ggf doch für einige eine neue Info ist,
aber lauft StVO §12 Abs.3 Für auf Fahrrädern max zwei Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres mitgenommen werden. Ausnahme zählt für behinderte Kinder.

(3) Auf Fahrrädern dürfen nur Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden, wenn für die Kinder besondere Sitze vorhanden sind und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Vorrichtungen dafür gesorgt ist, dass die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können. Hinter Fahrrädern dürfen in Anhängern, die zur Beförderung von Kindern eingerichtet sind, bis zu zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden. Die Begrenzung auf das vollendete siebte Lebensjahr gilt nicht für die Beförderung eines behinderten Kindes.

Hier der Link zum Bundesministerium https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__21.html
 
Die Beschränkung auf zwei Kinder gilt lt. diesem Text nur für Anhänger - und das war soweit bekannt. Wenn im Rad selbst geeignete Sitze vorhanden sind gibts keine Beschränkung soweit ich das lese. Fahren ja auch Räder rum mit Platz für 6 Kinder. Beschränkung auf 7 Jahre ist auch bekannt und wird hier ab und zu thematisiert.
 
Stimmt, das zählt nur für den Anhänger....
Danke für den Hinweis, da bin ich wohl durcheinander gekommen.
 
3) Auf Fahrrädern dürfen nur Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden, wenn für die Kinder besondere Sitze vorhanden sind und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Vorrichtungen dafür gesorgt ist, dass die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können. Hinter
Hä? Dieser Teil ist doch gerade nicht auf Anhänger bezogen, sonst wäre der folgende ja überflüssig. Oder stehe ich gerade auf dem Schlauch?
 
Hä? Dieser Teil ist doch gerade nicht auf Anhänger bezogen, sonst wäre der folgende ja überflüssig. Oder stehe ich gerade auf dem Schlauch?
Ja, dass mit dem Alter ist generell, es dürfen nur Kinder bis 7 Jahre transportiert werden, und der Fahrer /die Fahrerin muss min 16 sein.

In Anhänger dann halt max. zwei Kinder, im Lastenrad ne Schulklasse, wenn das Rad dafür eingerichtet ist...und genug Power in der Wade ist
 
Weiß eigentlich jemand, was der Grund für die Altersbeschränkung bis 6 Jahre ist? Eventuell das angenommene Gewicht des Transportierten, das bei älteren Kindern zu groß wird wodurch das Rad mit klassischem Kindersitz schwerer lenkbar wird?

Und was ist mit den Fahrrad-Taxis und Touri-Rikschas? Haben die eine Sondererlaubnis, oder ignorieren die einfach die Verordnung?
 
Ich glaub des wird alles net so heiss gegessen wie es gekocht wird. Unsere grosse sieht schon aus wie 7 und bisher hat die Rennleitung uns noch nicht angehalten um das alter zu kontrollieren. Einmal hab ich sogar einen Freund vom Bahnhof abgeholt und die Polizei kam entgegen... Ich glaub die meisten Polizisten kennen diese Regelung gar nicht. Die Frage ist halt was im Versicherungsfall passiert....
 
Ich glaube auch nicht, dass man dafür einen Strafzettel kassiert. Es würde mich halt nur interessieren, was die Begründung ist (falls es denn eine gibt).

Im Versicherungsfall mit Personenschaden würde es vermutlich einen Präzedenzfall geben. Bis dahin bleibt ein Fragezeichen.
 
Ich glaub des wird alles net so heiss gegessen wie es gekocht wird. Unsere grosse sieht schon aus wie 7 und bisher hat die Rennleitung uns noch nicht angehalten um das alter zu kontrollieren. Einmal hab ich sogar einen Freund vom Bahnhof abgeholt und die Polizei kam entgegen... Ich glaub die meisten Polizisten kennen diese Regelung gar nicht.

Sicherlich.
Wie ich verschiedentlich schon hier schrieb, transportierte ich auf dem Gepäckträger des Mundo bis vor Kurzem meine beiden Töchter (9 und 12) in der Stadt herum. Gemault hat noch keiner. Und glaube mir: Die sehen beide deutlich älter, als sieben aus! Und die Rennleitung hat uns schon mehrfach definitiv gesehen und nie etwas gemacht. (Vielleicht sind deren Autos nicht schnell genug, um mich zu kriegen? ;))

Es würde mich halt nur interessieren, was die Begründung ist (falls es denn eine gibt).

Ich vermuite, die Alterbeschränkung ist leichter zu durchschauen und leichter zu überprüfen, als wenn da stünde, es dürften nur Kinder bis 40 Kilo und maximal 120 cm Größe mitgenommen werden.
Es geht im Übrigen sicherlich auch um die Tauglichkeit der Fahrräder. Die meisten 08/15 Fahrräder sind nur für Systemgewicht 120 Kilo gebaut. Die sollen nicht überschritten werden, weil ja Laufräder und Bremsen das ganze aushalten müssen.

Im Versicherungsfall mit Personenschaden würde es vermutlich einen Präzedenzfall geben. Bis dahin bleibt ein Fragezeichen.

Genau so dürfte es aussehen.
Und dann müsste ja auch bei einerm Unfall der Radfahrer mit zu alten Kindern unschuldig sein und die Kinder ernsthaft zu Schaden gekommen sein. Möglicherweise müsste auch die Tatsache, daß er Kinder transportierte ausschlaggebend für den Unfallhergang gewesen sein.
Dann müsste die KFZ-Versicherung des Unfallgengers zahlen und würde vielleicht versuchen, sich durch Berufung auf die gesetzlichen Regelungen schadlos zu halten.

Aber da steht wirklich ein großes Fragezeichen im Raum!
 
Ach du lieber Himmel. Aber so richtig wundern tut´s mich eigentlich nicht. Das klingt genau nach dem Deutschland, das ich kenne.
 
Ach du lieber Himmel. Aber so richtig wundern tut´s mich eigentlich nicht. Das klingt genau nach dem Deutschland, das ich kenne.
Irgendwie ja und ein.
So ein Irrsinn kann wirklich fast nur in Deutschland produziert werden.
Andererseits ist Deutschland i.d.R. nicht so flexibel und würde sich auf Verdeib und Verderb an die aufgestellten Schilder halten, denn das erlebt man ja auch zu genüge. Da werden Schilder aufgestellt die total am Sinn vorbei sind, aber deren Bedeutung wird regelrecht durchgeprügelt.
 
Ich bin hier echt vom Stuhl gefallen: Es DARF 30 gefahren werden, aber es wird erst ab 50 geblitzt. Wow. Als nächstes führen sie wahrscheinlich ein, dass bei unter 30 km/h eine Strafe wegen Verkehrsbehinderung fällig ist.
 
kleine Anekdote
Als ich damals meine Motorad Fahrprüfung gemacht habe,hat der Prüfer jemanden durchfallen lassen.Der Grund war in einer 30er Zone
nur knapp 22- 25Km/h zu fahren.Er mußte leider die Prüfung wiederholen,obwohl er sonst sehr sicher gefahren ist.
 
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